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Antragstellung
Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART ab 17. Februar 2025, 10.00 Uhr bis 19. Februar 2025, 16.00 Uhr eingereicht werden.
Wichtig: Sie können bereits im Vorfeld, vom 3. bis 17. Februar 2025, die Beitragsgesuche und Dokumente in Restart vorbereiten. Der Versand des Antrags ist erst ab 17. Februar 2025, 10 Uhr möglich.
Folgende Dokumente müssen beigefügt werden:
- Beitragsgesuch - Das Gesuch muss mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehen sein (sofern nicht von der Pflicht befreit). Die Stempelmarke kann mittels Zahlschein F23 bezahlt werden: eine Kopie des Zahlscheines ist dem Antrag beizulegen. Als Alternative dazu können auf dem Gesuch die Nummer und das Datum der Stempelmarke eingetragen sein und der/die Antragstellende/r erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden.
- Projektbeschreibung
- Eigenerklärung des Beraters/der Beraterin
- Kostenvoranschläge - Die Kostenvoranschläge dürfen nicht vor dem 1. September 2024 datiert sein und müssen von ordnungsgemäß befähigten Rechtssubjekten (Anbieter) auf eigenem Briefpapier abgefasst werden (selbstverfasste Kostenvoranschläge sind unzulässig).
In den Kostenvoranschlägen für Beratungsleistungen müssen die Arbeitstage/-stunden und die entsprechenden Einzelpreise angegeben werden. Für Beratungsleistungen sind Ausgaben bis zu maximal 1.000,00 Euro pro Tag und bis zu maximal 125,00 EUR pro Stunde zulässig.
ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.
- Die beizulegenden Dokumente - Gesuch, Projektbeschreibung, evtl. Zahlschein F23 - müssen vom Inhaber oder gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben werden.
- Die Kostenvoranschläge können digital vom Lieferanten oder vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
- Die Eigenerklärung des Beraters muss von diesem selbst mit digitaler Unterschrift unterzeichnet werden.
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