Chamber of Commerce of Bolzano

Förderfähige Ausgaben

Beiträge Internationalisierung 2025

Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben: 3.000 Euro
Maximale Höhe des Beitrags: 10.000 Euro

Die vorliegende Ausschreibung gewährt Verlustbeiträge für die Inanspruchnahme von Beratungen und/oder Dienstleistungen im Ausmaß von höchstens 40% der förderfähigen Ausgaben (siehe Art. 7 - Förderfähige Ausgaben). 

Die Ausgaben müssen Projekte betreffen, die dazu dienen in neue Märkte einzutreten und/oder die Stellung auf bereits bestehenden Märkten zu stärken. Dabei werden folgende Tätigkeitsbereiche im Export unterstützt:

  • Analyse- und Beratungsdienstleistungen von Fachexperten für den Zugang zu neuen Märkten und die Stärkung der Präsenz auf bestehenden Märkten, insbesondere Marktanalysen, Marktforschung, Machbarkeitsstudien in Bezug auf spezifische Länder; 
  • Konzepterstellung und Ausarbeitung von Werbekampagnen in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch) zur Förderung des Auslandsgeschäftes – ausgenommen das Werbebudget;
  • Grafische und sprachliche Anpassung (inkl. Übersetzung) von online Werbe- und Marketinginstrumenten (Internetseite, Onlineshop, Newsletter-Tool, Firmenvideoclip, u.a.), sowie von analogen Werbe- und Marketinginstrumenten (Produktkatalog, Firmenbroschüre, Firmenpräsentation) in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch) für Märkte außerhalb Italiens
  • Markenschutz im Ausland (Unionsmarke und internationaler Markenschutz);
  • Erstellung und/oder Anpassung (inkl. Übersetzung) der technischen Produktdokumentation; (Produkthandbücher, Bedienungsanleitung, Betriebsanleitung, u.a.) in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch) für Märkte außerhalb Italiens;
  • Inanspruchnahme von Beratungen für die Anpassung der Produktverpackung und Etikettierung an die Erfordernisse für Märkte außerhalb Italiens, zuzüglich Übersetzungsspesen in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch)
  • Inanspruchnahme von Beratungen für umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Verkaufs- und Transportverpackungen, gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie, sowie nationaler Gesetzgebungen in Nicht-EU-Märkten,
  • Inanspruchnahme von Dolmetschern bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder bei konkreten Verhandlungen für Märkte außerhalb Italiens;
  • Erstellung oder Anpassung von internationalen Kauf- und Vertriebsverträgen für Märkte außerhalb Italiens;
  • Erlangung oder Erneuerung von Produkt- und Exportzertifizierungen für nicht EU-Länder;
  • Inanspruchnahme von Beratungen für die technische Exportabwicklung (z.B. Zoll-, MwSt.-Recht, Transport/Logistik, Versicherung, Zahlung) für Märkte außerhalb Italiens;
  • Inanspruchnahme von Beratungen durch Rechtsexperten in Zusammenhang mit den rechtlichen Erfordernissen für den Onlinehandel für spezifische Länder außerhalb Italiens;
  • Konzepterstellung für Produktpräsentationen in Ausstellungsräumen (Showroom) in Märkten außerhalb Italiens.
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