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Förderungen
KMU-Fonds 2025
Beschreibung der Maßnahme
Auch für das Jahr 2025 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den KMU-Fonds mit der Bezeichnung "Ideas Powered Business" ausgeschrieben, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU beim Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen.
Der KMU-Fonds ist vom 3. Februar 2025 bis zum 5. Dezember 2025 aktiv, sofern die Mittel nicht vorzeitig erschöpft werden, und sieht folgende Beiträge in Form von Gutscheinen für KMU vor.
GUTSCHEIN 2 - MARKEN, MUSTER UND MODELLE:
- ein Höchstbetrag von 700 EUR für nationale, europäische und internationale Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen;
- eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für nationale, europäische und internationale Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen;
- Erstattung von 50% der Anmelde- bzw. Benennungsgebühren von Marken und Geschmacksmustern außerhalb der EU (Bsp. beim WIPO).
GUTSCHEIN 3 –NATIONALE PATENTE:
- ein Höchstbetrag von 1.000 EUR für nationale Patentanmeldungen in einem EU-Mitgliedstaat;
- eine Erstattung von 75% der Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren für Patente auf nationaler Ebene.
GUTSCHEIN 3 – EUROPÄISCHE PATENTE:
- ein Höchstbetrag von 2.500 EUR für europäische Patentanmeldungen (internationale PCT-Anmeldungen sind ausgeschlossen);
- eine Erstattung von 75% der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente;
- eine Erstattung von 50% der Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 1 500 EUR.
GUTSCHEIN 4 – SORTENSCHUTZ:
- ein Höchstbetrag von 1.500 EUR für gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene);
- eine Erstattung von 75% der Anmelde- und Prüfungsgebühren für gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene).
Interessierte KMU müssen zunächst den Antrag um Finanzierung einreichen. Sobald die Gewährung der Finanzhilfe vom EUIPO zugeschickt wird (ungefähr 15 Tage), können anschließend die Unternehmen ihr gewerbliches Schutzrecht (d.h. die Marke, das Geschmacksmuster oder das Patent) anmelden. Die Rückerstattung kann nach der Einzahlung der Einschreibegebühren beantragt werden.
ACHTUNG:
Die Vorab-Diagnosedienste für geistiges Eigentum (Gutschein 1) ist für italienische KMU nicht zugänglich.
Auf der Internetseite vom EUIPO finden Sie weitere Informationen für den KMU Fonds 2025.
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