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Mediation
Die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen ist seit 16.03.2010 gemäß GVD Nr. 28 vom 04/03/2010 ( koordiniert mit der sog. „Cartabia-Reform“), sowie Ministerialdekret Nr. 150 vom 24. Oktober 2023 als Nr. 75 im nationalen Verzeichnis der Mediationsstellen eingetragen.
Die Mediation bietet die Möglichkeit einer kostengünstigen, schnellen und konstruktiven Konfliktbeilegung, bei welcher ein unabhängiger Mediator oder eine unabhängige Mediatorin die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.
Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen können sowohl sogenannte „Pflichtmediationen“ als auch Mediationen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Es werden auch Mediationen auf der Grundlage einer entsprechenden Vertragsklausel oder Statutsklausel oder Mediationen, die vom Richter/ von der Richterin angeordnet werden, behandelt.
Folgende Materien gehören zur sog. „Pflichtmediation“:
- Dingliche Rechte
- Leihvertrag
- Teilung
- Betriebsverpachtung
- Erbfolge
- Familienabkommen
- Miet- und Pachtverträge
- Nichterfüllungen aufgrund der Covid-Eindämmungsmaßnahmen
Ab dem 01.07.2023 kommen folgende Pflichtmaterien hinzu:
- Stille Gesellschaft
- Konsortium
- Franchising
- Werkvertrag und Leistung geistiger Werke
- Netzwerkverträge
- Bezugsverträge
- Personengesellschaften
- Zulieferwesen
ACHTUNG: Streitigkeiten im Bereich Kondominium, Versicherungsverträge, Bank- und Finanzverträge, Schadenersatz bei medizinischen Fehlleistungen und im Gesundheitsbereich und der Schadenersatz bei schädigenden Veröffentlichungen werden von der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen nicht behandelt. Es werden auch keine Mediationsanträge mit diesen Streitgegenständen angenommen, wenn die Mediation von einem Richter oder einer Richterin angeordnet wird.
- Mediationsordnung (Ausgabe 2023)