Chamber of Commerce of Bolzano

Hinterlegung von Akten

Es muss hinterlegt werden

  • ein Original mit digitaler Unterschrift versehen und mittels zertifizierter elektronischer Postadresse (PEC) übermittelt

ODER

  • ein Original auf stempelfreiem Papier mit Anlagen für das Archiv der Mediationsstelle (wird nicht zurückerstattet)
  • eine Kopie mit Anlagen für jede Gegenpartei
  • eine Kopie mit Anlagen auf stempelfreiem Papier für den Mediator

Die Akten können wie folgt hinterlegt werden:

Die Akten können auch bei den Außenstellen der Handelskammer in Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders und Sterzing hinterlegt werden.

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