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Hinterlegung von Akten
Es muss hinterlegt werden
- ein Original mit digitaler Unterschrift versehen und mittels zertifizierter elektronischer Postadresse (PEC) übermittelt
ODER
- ein Original auf stempelfreiem Papier mit Anlagen für das Archiv der Mediationsstelle (wird nicht zurückerstattet)
- eine Kopie mit Anlagen für jede Gegenpartei
- eine Kopie mit Anlagen auf stempelfreiem Papier für den Mediator
Die Akten können wie folgt hinterlegt werden:
- mittels zertifizierter elektronischer Postadresse PEC (mit digitaler Unterschrift versehen)
- mittels Einschreibebrief mit Rückantwort
- im Papiermodus am Schalter während der vorgesehenen Öffnungszeiten.
Die Akten können auch bei den Außenstellen der Handelskammer in Brixen, Bruneck, Meran, Schlanders und Sterzing hinterlegt werden.
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