Chamber of Commerce of Bolzano

Voraussetzungen Kategorie 8

Unternehmen müssen für die Eintragung in die Kategorie 8 über folgende Voraussetzungen verfügen:

1. Persönliche Voraussetzungen (PDF 375 KB)
 

2. Mindestausstattung an Personal: 
 

Klassen F E D C B A

Mindestausstattung an Personal - Kat. 8

jährlich behandelte Abfallmengen in Tonnen < als 3.000 t/J > oder = 3.000 und < 6.000 t/J > oder = 6.000 und < 15.000 t/J > oder = 15.000 und < 60.000 t/J > oder = 60.000 und < 200.000 t/J > oder = 200.000 t/J
Personal 1 2 3 4 5 6

 

Die Mindestausstattung an Personal besteht aus:

  • dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und, auf jeden Fall der Person, die die Verantwortung für die Führung des Unternehmens trägt,
  • den Arbeitnehmern auch wenn teilzeitbeschäftigt  und den Projektmitarbeitern,
  • den Gesellschaftern, sofern sie selbst im Unternehmen tätig sind.

Die Personaleinheiten, die für die bereits eingetragenen Kategorien gemeldet wurden, können für die Eintragung in die Kategorie 8 mitberücksichtigt werden.

Für die Eintragung in die Klasse A müssen bei der Mindestausstattung an Personal: 3 Personaleinheiten im Besitz eines sog. "diploma tecnico" und 2 Jahre Berufserfahrung oder eines sog. "diploma tecnico"  und der Bestätigung über den Besuch und über die Bestehung der Abschlussprüfung des Grundkurses des Ausbildungskurses für Technische Verantwortliche gemäß Beschluss Nr. 003 vom 16. Juli 1999 sein.

Für die Eintragung in die Klasse B müssen bei der Mindestausstattung an Personal: 2 Personaleinheiten im Besitz eines sog. "diploma tecnico" und 2 Jahre Berufserfahrung oder eines sog. "diploma tecnico" und der Bestätigung über den Besuch und über die Bestehung der Abschlussprüfung des Grundkurses des Ausbildungskurses für Technische Verantwortliche gemäß Beschluss Nr. 003 vom 16. Juli 1999 sein.

Für die Eintragung in die Klasse C müssen bei der Mindestausstattung an Personal: 1 Personaleinheit im Besitz eines sog. "diploma tecnico" und 2 Jahre Berufserfahrung oder eines sog. "diploma tecnico" und der Bestätigung über den Besuch und über die Bestehung der Abschlussprüfung des Grundkurses des Ausbildungskurses für Technische Verantwortliche gemäß Beschluss Nr. 003 vom 16. Juli 1999 sein.

Die Jahre an Berufserfahrung der vorher erwähnten Punkte müssen im spezifischen Bereich oder in der Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der Abfallbewirtschaftung gesammelt werden.
 

3. Finanzkapazität:

Klassen F E D C B A

Finanzkapazität - Kat. 8

jährlich behandelte Abfallmengen in Tonnen < als 3.000 t/J > oder = 3.000 und < 6.000 t/J > oder = 6.000 und < 15.000 t/J > oder = 15.000 und < 60.000 t/J > oder = 60.000 und < 200.000 t/J > oder = 200.000 t/J
Beträge 35.000,00 € 50.000,00 € 80.000,00 € 260.000,00 € 1.100.000,00 € 1.800.000,00 €

 

Die Finanzkapazität wird wie folgt bewiesen:

  • aufgrund von Unterlagen, welche die wirtschaftliche und finanzielle Kapazität des Unternehmens oder der Körperschaft belegen, wie Umsatz, MwSt., Bilanzen oder aufgrund von geeigneten Kontokorrentkrediten (Artikel 11, Absatz 2, MD 120/2014).
     

4. Voraussetzungen des technischen Verantwortlichen


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