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Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung wird Konformität mit allen Verpflichtungen bescheinigt, die der Hersteller in Bezug auf das Erzeugnis aufgrund der Gemeinschaftsrichtlinien hat, in denen ihre Anbringung vorgesehen ist. Insofern stellt die natürliche oder juristische Person welche die Anbringung vornimmt oder oder vornehmen lässt, sicher, dass das Produkt allen europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit die auf das Erzeugnis Anwendung finden, Rechnung trägt. Dies beinhaltet auch die damit zusammenhängenden Bewertungsverfahren.
Die CE-Kennzeichnung erfolgt im Verlauf der Produktionsüberwachungsphase und wird gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht. Dies erfolgt durch
- den Hersteller
- Vertretern des Herstellers, wenn dieser seinen Sitz nicht in der Gemeinschaft hat oder
- in bestimmten Fällen durch den Verantwortlichen für die Einbringung des Erzeugnisses auf den Gemeinschaftsmarkt.
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:
Link zum download in unterschiedlichen grafischen Dateiformaten
- Größe und Positionierung
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Werden in den Richtlinien keine genauen Abmessungen angegeben, so gilt für die CE-Kennzeichnung eine Mindestgröße von 5 mm.
Die CE-Kennzeichnung wird auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht. Falls die Art des Produktes dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, wenn die Richtlinien diese Unterlagen vorsehen. - Etwaige weitere Angaben
Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der benannten Stelle, die gegebenenfalls bei der Produktionsüberwachung im Sinne dieses Beschlusses eingeschaltet wurde.
Bei einigen Erzeugnissen sind Bestimmungen über ihre Verwendung erforderlich. In diesen Fällen steht hinter der CE-Kennzeichnung und der Kennnummer der benannten Stelle ein Piktogramm oder ein anderer Hinweis zur Erläuterung z. B. der Verwendungsart. - Verbote
Es ist verboten, irgendeine andere Kennzeichnung anzubringen, durch die Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden könnten.