Chamber of Commerce of Bolzano

Sektorales Fahrverbot - Stellungnahme Dachverband

Data: 
Friday, 10 June 2016
Ora: 

S T E L L U N G N A H M E

In Bezug auf die am Mittwoch, den 8. Juni 2016, erschienene Pressemitteilung „Handelskammer rekurriert gegen die Gesundheit der eigenen Bevölkerung“ des Dachverbandes für Natur und Umweltschutz möchte die Handelskammer eine Reihe von Punkten richtig stellen:

-              Durch die Einführung des sektoralen Fahrverbots durch die Tiroler Landesregierung dürfen ab 1. November 2016 Lkws, die mit bestimmten Gütern beladen sind, wie zum Beispiel Abfälle, Steine, Fliesen oder Stahl, nicht mehr auf der Straße fahren.
-              Gemäß dieser Verordnung zum sektoralen Fahrverbot vom 18. Mai 2016 sind zwar alle Euroklasse 6 Fahrzeuge davon ausgenommen – jedoch je nach Güterkategorie nur bis zum 31. März 2018 bzw. 30. Juni 2018. Nicht unter das sektorale Fahrverbot fallen alle Ziel- und Quellfahrten für das Bundesland Tirol. Zudem greifen folgende Fahrverbote: ab 1.8.2016 für LKWs der Euroklasse 2, ab 31.12.2017 für LKWs der Euroklasse 3 und erst ab 31.12.2022 für Lkws der Euroklasse 4 und zwar für alle Fahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um „Transit“-LKWs handelt oder nicht.
-              Die Handelskammer weist darauf hin, dass die Beeinträchtigung der Umwelt nicht von den transportierten Gütern, sondern von den Fahrzeugen abhängt. Das heißt, dass moderne Lkws der Euroklasse 6 und 5 einen geringeren Schadstoffausstoß mit sich bringen als ältere Lkws der Euroklasse 4, 3 oder 2 – und zwar unabhängig davon, was sie geladen haben.
-              Für die Tiroler Unternehmen gilt eine großzügige Regelung für die schadstoffreichen Fahrzeuge. Alle anderen Unternehmen dürfen nur mit Euroklasse 6 LKWs im Rahmen des sektoralen Fahrverbots fahren, obwohl viele bereits für den Langstrecken-Transport auf die ebenfalls schadstoffarmen Euroklasse 5 Fahrzeuge aufgerüstet haben. Die anderen Euro-Klassen, für die das sektorale Fahrverbot gilt, sind für den Transit de facto nicht relevant. Es stellt sich die Frage, ob eine so großzügige Ausnahmeregelung für die schadstoffreichen LKWs der Tiroler Unternehmen unter dem Aspekt vertretbar ist, dass das sektorale Fahrverbot zur Entlastung der Umwelt und zur Verringerung der Schadstoffreduktion in der Luft erlassen wurde.
-              Die Handelskammer hat mehrmals sinnvolle Alternativen zum sektoralen Fahrverbot zur Verbesserung der Lebensqualität entlang der Brennerachse vorgeschlagen. Dazu zählen zum Beispiel die Harmonisierung des Luftwertmessnetzes auf der Strecke von Kufstein bis Ala/Avio, um vergleichbare Messwerte zu erhalten, Anreize zur Flottenerneuerung durch öffentliche Unterstützung und das Verbot aller schadstoffreichen Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 2 und Euro 3. Es lässt sich wissenschaftlich nachweisen, dass diese Maßnahmen wesentlich stärker zur Verbesserung der Luftgüte beitragen als das sektorale Fahrverbot.
-              Der Südtiroler Transportsektor hat in den letzten Jahren große Schwierigkeiten erlebt: Seit 2004 ist die Anzahl der heimischen Transportbetriebe von 926 auf 600 zurückgegangen, viele Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Das sektorale Fahrverbot führt zu Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere für die Südtiroler Frächter, für die es nicht möglich ist, ohne großen Mehraufwand Tirol zu umfahren.
-              Die Handelskammer will gemeinsam mit dem Land durch die IDM Südtirol zum begehrtesten Lebensraum Europas machen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn Südtirol auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und Arbeitsplätze gesichert werden.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.