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Positionsnummer für den Außenhandel „M-Nummer"
Die M-Nummer ist ein alphanumerischer Code (bestehend aus 6 Ziffern, welchen das zweibuchstabige Provinzkürzel vorangestellt ist) und jenen Unternehmen zugewiesen wird, welche regelmäßig Auslandsgeschäfte tätigen.
Die Nummer wird von den Handelskammern ausgestellt und wird ausschließlich den aktiven Unternehmen zugewiesen, welche im Handelsregister der gebietsmäßig zuständigen Handelskammer eingetragen sind, ordnungsgemäß die Zahlung der Jahresgebühr getätigt haben und nachgewiesen haben, die Voraussetzung der Regelmäßigkeit von Auslandsgeschäften im Sinne der geltenden Gesetzbestimmungen zu besitzen.
Für die Ausübung einer Exporttätigkeit ist die Zuweisung der M-Nummer nicht Pflicht, sie dient statistischen Zwecken - und kann von einigen Kreditinstituten bei Geldbewegungen ins Ausland verlangt werden.
Unternehmen mit zugewiesener M-Nummer, welche der Verarbeitung der Daten zugestimmt haben, werden in ITALIANCOM eingetragen, eine von Infocamere verwaltete Datenbank der Unternehmen welche Auslandsgeschäfte tätigen.
Eine für gültig erklärte M-Nummer scheint im Handelsregisterauszug auf (“Unternehmen welches Auslandsgeschäfte tätigt Nr. …”).
Innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres unterliegt die Nummer der jährlichen Verifizierung, durch Bestätigung der eigenen Position als Unternehmen welches Auslandsgeschäfte tätigt und mittels Aktualisierung der erklärten Daten.