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Ausländische gesetzliche Vertreter oder Mehrheitsgesellschafter
Weitere Unterlagen, die dem telematischen Antrag beizulegen sind, wenn es im Unternehmen ausländische gesetzliche Vertreter oder einen ausländischen Mehrheitsgesellschafter gibt.
Wichtiger Hinweis über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung - bitte sorgfältig lesen bevor die nachstehend angeführten Dokumente übermittelt werden.
- Für jeden gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ohne italienische Staatsbürgerschaft:
- Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum);
- Kopie eines gültigen Personalausweises;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde welche nachweist, dass jeder gesetzliche Vertreter nicht voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann.
- Falls Gesellschaften die Mehrheit der Firmenbeteiligungen halten, müssen für dieselben Gesellschaften mit Mehrheitsanteil folgende Unterlagen eingereicht werden:
- gültige Bescheinigung, die mit dem Handelskammerauszug gleichwertig ist (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), ausgestellt von der zuständigen Behörde, aus der folgende Informationen hervorgehen: meldeamtliche Daten, Rechtssitz und gesetzliche Vertreter;
- Erklärung von Unternehmen, die im Ausland gegründet wurden und keinen Zweitsitz mit ständiger Vertretung in Italien haben, im Sinne des Art. 85, Abs. 2-ter der Antimafia-Bestimmungen (in der Tabelle müssen alle gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sowie alle weiteren Personen mit Verwaltungs-, Vertretungs- oder Leitungsbefugnissen für das Unternehmen angeführt werden).
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