Camera d commercio di Bolzano
Hartwig Amplatz

Hartwig Amplatz

Das Schiedsgericht
Data:  Maggio 2026

Immer mehr Unternehmen setzen bei Streitigkeiten auf Schiedsverfahren. Wie das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen arbeitet und wann sich dieser Weg besonders anbietet, erklärt der Rechtsanwalt Hartwig Amplatz im Interview.

Herr Amplatz, wie arbeitet das Schiedsgericht?
Hartwig Amplatz: Ein Schiedsgericht wird unter bestimmten Voraussetzungen alternativ zur staatlichen Gerichtsbarkeit angerufen. Es wird auf Antrag einer oder mehrere r Streitparteien tätig und entscheidet über privatrechtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Personen, Unternehmen oder Gesellschaften. Das Schiedsverfahren wird durch die Schiedsordnung geregelt. Je nach Streitwert oder Sachgebiet besteht es entweder aus einem/r Einzelschiedsrichter/in oder aus einem dreiköpfigen Schiedsrichtersenat. Die Entscheidung erfolgt in Form eines Urteils (Schiedsspruch). Diesem liegt der von den Streitparteien vorgetragene Sachverhalt und deren gestellte Klagebegehren zugrunde und ist für diese verbindlich.

In welchen Bereichen kann das Schiedsgericht entscheiden?
Das Schiedsgericht kann grundsätzlich über verfügbare Rechte entscheiden. Dazu zählen etwa Geldforderungen, vertragliche Ansprüche oder Eigentumsrechte. Nicht entscheiden kann es hingegen über Rechte, die nicht der freien Verfügbarkeit der Streitparteien unterliegen und im öffentlichen Interesse geschützt sind. Dazu gehören insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Fragen des Personenstandes, wie Ehetrennungen, Scheidungen oder Vaterschaftsklagen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können nur dann vor ein Schiedsgericht gebracht werden, wenn dies gesetzlich oder kollektivvertraglich ausdrücklich vorgesehen ist.

Wie werden die Schiedsrichter/innen ernannt?
Grundsätzlich können die Parteien die Schiedsrichter/innen selbst bestimmen, immer sofern diesbezüglich Einigkeit besteht. Bei einem/r Einzelschiedsrichter/in müssen sie sich auf diese Person einigen, bei einem Senat zumindest auf dessen Präsidenten bzw. Präsidentin. Kommt keine Einigung zustande oder handelt es sich um gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten, erfolgt die Ernennung durch den Schiedsrat. Dieser besteht aus Vertreter/innen verschiedener Berufsgruppen, gewährleistet Unparteilichkeit und wählt die Schiedsrichter/innen aus offiziellen Verzeichnissen oder ernennt bei Bedarf andere qualifizierte Fachleute.

Welche grundsätzliche Voraussetzung muss ein/e Schiedsrichter/in erfüllen?
Schiedsrichter/innen müssen völlig unabhängig und unparteiisch sein. Personen mit persönlichen oder beruflichen Beziehungen zu einer Streitpartei oder mit eigenem Interesse am Verfahrensausgang dürfen nicht ernannt werden. Die Kontrolle ist diesbezüglich sehr rigoros und die Schiedsrichter/innen sind verpflichtet, eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung abzugeben.

Welche Vorteile hat ein Schiedsverfahren?
Ein wesentlicher Vorteil ist die zügige Durchführung des Verfahrens. Die Parteien erhalten relativ rasch eine Entscheidung und damit Rechtssicherheit, was insbesondere für Unternehmen von großer Bedeutung ist. Gleichzeitig bleibt eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts gewährleistet. Zudem werden die Parteien persönlich angehört und können ihre Argumente ausführlich darlegen. Die Schiedsrichter/innen nehmen sich hierfür ausreichend Zeit, oft über mehrere Verhandlungstage hinweg. Dadurch entsteht oft die Möglichkeit, während des Verfahrens eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wann ist grundsätzlich ein Schiedsgericht zuständig?
Die Zuständigkeit beruht auf einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien. Diese kann nach Auftreten der Rechtsstreitigkeit oder bereits im Vorhinein in Form einer Schiedsklausel im Rahmen eines Vertrages getroffen werden. Eine sorgfältige Ausarbeitung solcher Klauseln und entsprechende Rechtsberatung ist sehr zu empfehlen.

Kurzbiografie

Hartwig Amplatz, Jahrgang 1958, besuchte das wissenschaftliche Lyzeum in Bozen und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Padua. Nach der Rechtsanwaltsprüfung am Oberlandesgericht Trient eröffnete er Anwaltskanzleien in Bozen und Neumarkt. Von 2011 bis 2019 war er Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Bozen und arbeitete in mehreren Fachkommissionen mit. Zudem gehörte er von 2016 bis 2020 dem Rat der Gerichtsbarkeit am Oberlandesgericht Trient an, einem peripheren Organ des Obersten Rats der Gerichtsbarkeit in Rom. Seit 2019 ist er Mitglied des Schiedsrates der Handelskammer Bozen und seit dem 1. Dezember 2025 auch dessen Präsident.

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