Register der technischen Produktionsleiter der Bearbeitungszentren und der Hersteller von tragenden Holzelementen
Für die Ausübung der Tätigkeit des technischen Produktionsleiters der Bearbeitungszentren und der Hersteller von tragenden Holzelementen ist die Eintragung im gegenständlichen Register verpflichtend.
Dieses Register wird in der Autonomen Provinz Bozen von der Handelskammer Bozen geführt und aktualisiert, ist jedoch für Dritte nicht zugänglich. Jährlich wird dem „Consiglio Superiore dei Lavori Pubblici - Servizio Tecnico Centrale“ eine Kopie übermittelt.
Für die Eintragung sind folgende Voraussetzungen erforderlich.
Fristen des Verwaltungsverfahrens
Innerhalb von 90 Tagen ab Protokollierung des Antrags um Eintragung.
Rekurs gegen die abgelehnte Eintragung
Innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Verwaltungsmaßnahme, beinhaltend die Ablehnung der Eintragung, kann dagegen beim Verwaltungsgericht Bozen Rekurs eingelegt werden.
Verantwortlicher des Verwaltungsverfahrens
Dr. Georg Tiefenbrunner, Direktor des Amtes für Berufsbefähigungen und Außenhandel
Rechtsquellen
MD 17.01.2018 (Aktualisierung der „Technischen Normen für das Bauwesen“), Paragraf 11.7.10.1
Waren diese Informationen hilfreich?