Wie werden die ATECO-Codes zugewiesen?
Die korrekte Verwendung der ATECO-Codes ist für die Einstufung der Tätigkeit eines Unternehmens von großer Bedeutung und hat auch Auswirkungen auf die Teilnahme des Unternehmens an Ausschreibungen oder den Erhalt von Beiträgen.
Seit April 2013 funktioniert das ATECO-System wie folgt:
- Unternehmen ohne Betriebsstätten erhalten den an die Agentur der Einnahmen übermittelten ATECO-Code innerhalb von 1-2 Arbeitstagen nach Eintragung oder Aktualisierung der Tätigkeit im Handelsregister/VWV.
- Unternehmen mit Betriebsstätten erhalten den ATECO-Code über das Kodierungsstelle des Handelskammersystems. Dazu wird die Beschreibung der Tätigkeit, die im Handelsregister/VWV eingetragen ist, verwendet. Der Code wird zwei Arbeitstage nach der Eintragung der Tätigkeit im Auszug sichtbar sein.
Achtung! Aus den oben genannten Gründen werden Sie den aktualisierten Code nie im Auszug finden, die Sie unmittelbar nach der Bearbeitung des Antrags erhalten. Um den aktualisierten ATECO-Code zu sehen, muss der Auszug nach der oben erwähnten Frist angefordert werden.
Seit dem 1. April 2014 ist die Plattform ATECO in die Online-Software für das Handelsregister (derzeit Dire) integriert.
Diese Anwendung ermöglicht es, die Tätigkeit gemäß der ATECO-Klassifizierung zu identifizieren, die Beschreibung zu erhalten, die in die Vordrucke des Handelsregister einzutragen ist, und bietet Informationen über die Rechtsvorschriften in Bezug auf die einzutragende Tätigkeit.
Die darin enthaltenen Informationen werden regelmäßig überprüft. Im Falle von Zweifeln oder Unsicherheiten bezüglich der Voraussetzungen oder Bewilligungen wenden Sie sich jedoch bitte an die zuständigen Behörden.
Für die Agentur der Einnahmen reicht es aus, den ATECO-Code anzugeben, der die Tätigkeit des Unternehmens so detailliert wie möglich identifiziert. Das Handelsregister hingegen verlangt eine möglichst genaue Beschreibung der von dem Unternehmen tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit (siehe Rundschreiben 3689/c/16).
Verfahren zur Korrektur des ATECO-Codes:
Im Falle einer Nicht-Übereinstimmung zwischen dem ATECO-Code und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ist wie folgt umzugehen:
- Überprüfung der Position des Unternehmens bei der Agentur der Einnahmen
- Überprüfung der Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister
Wenn der an der Agentur der Einnahmen übermittelte Code falsch ist, muss er bei der Agentur der Einnahmen korrigiert werden, vorausgesetzt, die Beschreibung der Tätigkeit beim VWV des Handelsregisters ist korrekt.
Sobald die Korrektur bei der Agentur der Einnahmen erfolgt ist, müssen Sie den von der Kammer bereitgestellten Vordruck ausfüllen und einen Antrag auf Anpassung stellen (Vordruck für Unternehmen ohne lokale Einheiten, Vordruck für Unternehmen mit lokalen Einheiten).
Wenn die Beschreibung der Tätigkeit im Handelsregister nicht korrekt ist, muss dies über das telematische Einheitsmeldung "ComUnica" korrigiert werden. Sobald der Antrag auf Änderung des Handelsregisters bearbeitet wurde, wird die Anpassung innerhalb von 1-2 Arbeitstagen vorgenommen.
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