Handelskammer Bozen
Unternehmerinnen können um eine neue Landesförderung ansuchen

Landesförderung für Unternehmerinnen

Familie und Beruf
Datum:  Juni 2023

Das Land Südtirol unterstützt Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Selbstständige für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Künftig erhalten Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten, die wegen einer Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, die Möglichkeit, sich von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gewährt und der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten kann auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht. Die Unterstützungsmaßnahme kann von Unternehmerinnen und auch von Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden, deren Unternehmenssitz sich in Südtirol befindet.

Anspruchsberechtigt sind zudem Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in Südtirol tätig sind, am Unternehmen beteiligte Familienangehörige und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit. Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrag ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.

Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden, müssen aber vor dem Vertretungszeitraum, für welchen der Beitrag beantragt wird, mittels bereitgestellten Vordruck und über die zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Landesregierung 200.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt.

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Kontakt

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