Tachographenkarten
Identifikation im Fahrtenschreiber
Die Tachographenkarte ist jene Vorrichtung, welche die Verwendung des im Fahrzeug montierten Fahrtenschreibers ermöglicht. Sie ermöglicht in erster Linie, jene Person zu identifizieren, welche auf dem Fahrtenschreiber zugreift (Fahrer, Kontrollbehörde, technisches Zentrum, Transportfirma). Die Karte enthält ein System zur Speicherung der Informationen, welche im Zusammenhang mit der Benutzung des Gerätes stehen.
Es sind insgesamt vier verschiedene Typen von Tachographenkarten vorgesehen, jede mit spezifischen Funktionen je nach Benutzergruppe.
Die Tachographenkarte wird von der Handelskammer jener Provinz ausgegeben, in welcher der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz, beziehungsweise seinen Sitz hat. Sie muss bei Fälligkeit der Gültigkeitsdauer zurückgegeben werden beziehungsweise immer dann, wenn sie für die Ausübung der Tätigkeit durch den Besitzer nicht mehr benötigt wird oder falls der Besitzer nicht mehr über die vorgeschriebenen Voraussetzungen verfügt.
Ausstellung
Die neue europäische Verordnung sieht folgende Fristen für die Ausstellung von Fahrerkarten vor:
- bei Erstausstellung: innerhalb eines Monats nach Beantragung
- bei Verlängerung: innerhalb von 15 Tagen
- bei Austausch aufgrund von Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl: innerhalb von 8 Tagen
Hier finden Sie alle Formulare, Kosten und Informationen zum Ablauf der Ausstellung.
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