Werkstattkarte
für den Einbau und die Reparatur
Die Werkstattkarte wird von jenen Technischen Zentren beantragt, welche für den Einbau und die Reparatur von digitalen Fahrtenschreibern autorisiert sind. Sie ermöglicht es, die Geräte zu kontrollierten und zu kalibrieren, die Daten zu erheben und zu übertragen. Es ist die einzige Tachographenkarte, mit welcher die Funktionen des Kontrollgerätes verändert werden können.
In roter Hintergrundfarbe gefertigt, enthält die Karte Angaben zur Bezeichnung und zum Sitz des Technischen Zentrums, sowie die Eintragungsnummer im Firmenregister. Gemeinsam mit der Werkstattkarte wird dem Antragsteller auch ein Zugriffscode (PIN) übergeben.
Falls das Technische Zentrum auch für die Reparatur und die periodischen Kontrollen autorisiert ist, so darf die Werkstattkarte lediglich vom verantwortlichen Techniker oder vom Techniker, auf dessen Namen sie lautet, verwendet werden. Jene Technische Zentren, welche lediglich den Einbau und die Aktivierung des Fahrtenschreibers durchführen, können die Benutzung der Werkstattkarte hingegen all jenen Angestellten gestatten, welche für diese Tätigkeiten firmenintern ausgewählt worden sind.
Der verantwortlichen Techniker oder der Techniker müssen für die Durchführung der autorisierten Aktivitäten einen entsprechenden Bildungsnachweis, ausgestellt vom Hersteller des Fahrtenschreibers, vorweisen. Die Werkstatt kann mehrere Werkstattkarten beantragen, welche allesamt auf ihren Namen ausgestellt sind.
Die Werkstattkarte hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Ausstellung
- siehe Technischen Zentren
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