Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Der Abfallbegleitschein (FIR)

Der Abfallbegleitschein (FIR), der den Transport von Abfällen begleitet, wird vom Erzeuger oder Besitzer der Abfälle ausgestellt und wird von den an den verschiedenen Transportphasen beteiligten Akteuren für den jeweils zuständigen Teil, ergänzt und unterzeichnet.

 

Unbeschadet der Verantwortung des Erzeugers oder Besitzers für die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angaben, kann der Abfallbegleitschein auf Anfrage des Erzeugers oder Besitzers vom Beförderer ausgestellt und ausgefüllt werden.

Neue Modelle 

Ab dem 13. Februar 2025 treten die neuen Modelle des Abfallbegleitscheins (FIR) in Kraft, die gemäß den Anweisungen des Direktorialdekretes Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 auszufüllen sind.  

Ab diesem Datum ist es nicht mehr möglich, die "alten Modelle" gemäß M.D. 145/1998 zu verwenden, auch wenn sie bereits vidimiert wurden.

Vom 13. Februar 2025 bis 13. Februar 2026 

Ausstellung der neuen Modelle des FIR in Papierform 

Alle Erzeuger stellen das FIR unter Verwendung der neuen Modelle in Papierform aus. Die Verwendung der neuen Modelle ist auch für nicht ins RENTRI eingetragene Subjekte verpflichtend. Diese müssen sich vor Ausstellung des ersten FIR auf dem RENTRI-Portal im Benutzerbereich "Nicht eingetragene Abfallerzeuger" registrieren.

Der Abfallbegleitschein (FIR) muss über RENTRI digital vidimiert werden. 

Das FIR kann auf Anfrage des Erzeugers oder Besitzers vom Beförderer ausgestellt und ausgefüllt werden.

Detaillierte Informationen zum Abfallbegleitschein in Papierform finden Sie unter folgenden Link:

Ausführliche Informationen zum FIR in Papierform 

Ab 13. Februar 2026

Ausstellung der neuen Modelle des FIR in digitaler Form 

Ab 13. Februar 2026 müssen die im RENTRI eingetragenen Betreiber das FIR für alle Abfälle in digitaler Form verwalten und die Daten der Abfallbegleitscheine betreffend gefährliche Abfälle an RENTRI übermitteln. 

Detaillierte Informationen zum digitalen Abfallbegleitschein finden Sie unter folgenden Link:

Ausführliche Informationen zum digitalen FIR

Betreiber, die nicht im RENTRI eingetragen sind, verwalten das FIR weiterhin in Papierformat unter Verwendung der "neuen Modelle". 

Der Abfallbegleitschein (FIR) kann bereits vor dem 13. Februar 2026 freiwillig in digitaler Form verwaltet werden, aber in diesem Fall müssen alle an der Abfallbewegung beteiligten Akteure (Erzeuger, Beförderer, Empfänger) das FIR in digitaler Form verwalten.

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 554