Eintragung in die Kategorien 1, 4, 5 (Kabotage von Abfällen) - ausländische Unternehmen
Checklisten für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die ordentliche Eintragung in die Kategorien 1, 4, 5 (Kabotage von Abfällen)
Das Rundschreiben Nr. 7 vom 28/07/2022 (PDF 130.75 KB) klärt einige Aspekte zur Kabotage von Abfällen auf italienischem Staatsgebiet bezüglich Definition in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Wichtiger Hinweis: in der Autonomen Provinz Bozen gelten eigene Bestimmungen im Bereich der Verwendung der italienischen und deutschen Sprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung. Die nachstehenden Unterlagen können nach Wahl, in italienischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Sollten die Unterlagen in einer anderen Sprache als italienisch oder deutsch verfasst sein, bitte den HINWEIS über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung beachten.
- Erklärung über die Wahl des Domizils in der Provinz Bozen, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter (wenn das Unternehmen beabsichtigt, sich bei der Landessektion Bozen des Verzeichnisses einzutragen);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich des Domizils in Italien (.dotx 31,27 KB). Die Erklärung muss von der Person ausgefüllt werden, die für das Unternehmen das Domizil zur Verfügung stellt;
- sofern das Unternehmen nicht über einen Zweitsitz mit ständiger Vertretung in Italien verfügt: Erklärung von Unternehmen, die im Ausland gegründet wurden und die keinen Zweitsitz mit ständiger Vertretung in Italien haben, im Sinne des Art. 85, Abs. 2-ter der Antimafia-Bestimmungen - .dotx 25,61 KB (es müssen alle physischen Personen angeführt werden, die für das Unternehmen Verwaltungs-, Vertretungs- oder Leitungsbefugnisse ausüben);
- gültige Bescheinigung, die mit dem Handelskammerauszug gleichwertig ist (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), ausgestellt von der zuständigen Behörde, aus der folgende Informationen zum Unternehmen hervorgehen: meldeamtliche Daten, Rechtssitz, gesetzliche Vertreter, Firmenbeteiligungen* und Tätigkeit des Unternehmens (einschließlich der Steuernummer, wenn vorhanden, oder der VAT-Nummer), eventuelle bestehende Liquidationsverfahren*, bestehende laufende Insolvenzverfahren* oder ähnliche Situationen zu Lasten des Unternehmens*
*entsprechende Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) einreichen, sofern diese Informationen aus der Bescheinigung nicht hervorgehen;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) betreffend die regelmäßige Entrichtung der Pflichtbeiträge für Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge zugunsten der Arbeitnehmer (im Sinne der Gesetzgebung des Landes, wo das Unternehmen seinen Sitz hat), oder entsprechende Unterlagen;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 33,01 KB) unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, welcher den Antrag um Eintragung einreicht;
- Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für jeden gesetzlichen Vertreter;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 28,79 KB) welche nachweist, dass keiner der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann (für jeden gesetzlichen Vertreter), oder entsprechende Unterlagen;
- Ablichtung des gültigen Personalausweises des Firmeninhabers oder eines jeden gesetzlichen Vertreters der den Antrag um Eintragung unterzeichnet;
- Ablichtung der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde hinsichtlich der ausschließlichen Verfügbarkeit der Fahrzeuge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 (.dotx 24,43 KB) - diese kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden.
Unternehmen, die den Rechtssitz außerhalb der Europäischen Union haben, müssen, wenn die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens sind, eine Kopie der Verträge, woraus die ausschließliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge hervorgeht (Fruchtgenuss, Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Leasing, Miete ohne Fahrer, Gebrauchsleihe ohne Fahrer) einreichen; - Kopie der Gemeinschaftslizenz für den Warentransport laut Verordnung (EG) Nr. 1072 vom 21. Oktober 2009;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der für jedes Fahrzeug notwendigen Mindestanzahl von Arbeitern (.dotx 33,94 KB), vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben (nur für die Kategorie 1 erforderlich, bezogen auf die Mindestausstattung an Fahrzeugen);
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- die Bescheinigung über die technische Eignung der Fahrzeuge/Wechselbehälter (diese wird beim Abschluss des Antrages vom System automatisch generiert und muss vom technischen Verantwortlichen mit den fehlenden Daten vervollständigt werden) - Videoanleitung;
- das von jedem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen;
- die Finanzgarantien (für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von gefährlichen Abfällen) sind nach entsprechender Anfrage seitens der Sektion zu leisten;
- die Jahresgebühren sowie die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € sind zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den seitens der Sektion mitgeteilten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen;
Unterlagen, die den technischen Verantwortlichen betreffen:
- Formblatt RT (.dotx 38,11 KB): ein Formblatt RT für jeden technischen Verantwortlichen mit Angabe der Kategorie/n und Klasse/n, wofür der Auftrag angenommen wird;
- Erklärung über die zeitliche Vereinbarkeit der Ausführung des Auftrages des technischen Verantwortlichen (.dotx 33,14 KB);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 28,79 KB) welche nachweist, dass der technische Verantwortliche nicht voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann, oder entsprechende Unterlagen
- Ablichtung des Personalausweises des/r technischen Verantwortlichen;
- Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde vonseiten des gesetzlichen Vertreters jener Unternehmen, bei denen der technische Verantwortliche die vorgesehene Berufserfahrung gesammelt hat: es müssen ausdrücklich die spezifische Art der Berufserfahrung, die Qualifikation und die Anzahl der Jahre hervorgehen;
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