Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Nährwertbezogene Aussagen

Angaben mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, können nur dann verwendet werden, wenn der Unternehmer im Vorfeld eine Nährwertdeklaration erstellt hat und die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten wurden.

Die EU-Kommission stellt das Register (in englischer Sprache) mit den zulässigen Aussagen und Grenzwerten auch im Internet zur Verfügung.

Die Anwendung Food Label Check nimmt Kleinstunternehmen die für nährwertbezogenen Aussagen benötigten Berechnungen ab.

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