Erneuerung der Eintragung in die Kategorie 8 - ausländische Unternehmen
Checklist für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die ordentliche Eintragung in die Kategorie 8
Wichtiger Hinweis: in der Autonomen Provinz Bozen gelten eigene Bestimmungen im Bereich der Verwendung der italienischen und deutschen Sprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung. Die nachstehenden Unterlagen können nach Wahl, in italienischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Sollten die Unterlagen in einer anderen Sprache als italienisch oder deutsch verfasst sein, bitte den Hinweis über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung beachten!
- Ergänzende Erklärung zum Antrag um Erneuerung der Eintragung im Verzeichnis (.dotx 70,76 KB);
- sofern das Unternehmen nicht über einen Zweitsitz mit ständiger Vertretung in Italien verfügt: Erklärung von Unternehmen, die im Ausland gegründet wurden und die keinen Zweitsitz mit ständiger Vertretung in Italien haben, im Sinne des Art. 85, Abs. 2-ter der Antimafia-Bestimmungen - .dotx 25,61 KB (es müssen alle physischen Personen angeführt werden, die für das Unternehmen Verwaltungs-, Vertretungs- oder Leitungsbefugnisse ausüben);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 33,01 KB) unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, welcher den Antrag um Erneuerung der Eintragung einreicht;
- gültige Bescheinigung, die mit dem Handelskammerauszug gleichwertig ist (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), ausgestellt von der zuständigen Behörde, aus der folgende Informationen zum Unternehmen hervorgehen: meldeamtliche Daten, Rechtssitz, gesetzliche Vertreter, Firmenbeteiligungen* und Tätigkeit des Unternehmens (einschließlich der Steuernummer, wenn vorhanden, oder der VAT-Nummer), eventuelle bestehende Liquidationsverfahren*, bestehende laufende Insolvenzverfahren* oder ähnliche Situationen zu Lasten des Unternehmens*
*entsprechende Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) einreichen, sofern diese Informationen aus der Bescheinigung nicht hervorgehen;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) betreffend die regelmäßige Entrichtung der Pflichtbeiträge für Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge zugunsten der Arbeitnehmer (im Sinne der Gesetzgebung des Landes, wo das Unternehmen seinen Sitz hat), oder entsprechende Unterlagen;
- Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für jeden gesetzlichen Vertreter;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 28,79 KB) welche nachweist, dass keiner der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann (für jeden gesetzlichen Vertreter), oder entsprechende Unterlagen;
- Ablichtung des gültigen Personalausweises des Firmeninhabers oder eines jeden gesetzlichen Vertreters;
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- das von jedem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen;
- die Finanzgarantien;
- die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;
Unterlagen, die den ausländischen technischen Verantwortlichen betreffen
- Erklärung über die zeitliche Vereinbarkeit der Ausführung des Auftrages des technischen Verantwortlichen (.dotx 33,14 KB)
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 28,79 KB) welche nachweist, dass der technische Verantwortliche nicht voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann, oder entsprechende Unterlagen;
- Ablichtung des gültigen Personalausweises;
- Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum).
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