Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kräuter in Nahrungsergänzungsmitteln

Aktuelle Rechtslage

Kräuter spielen in Südtirol seit jeher eine wichtige Rolle. Alte Rezepte, aber auch innovative Entwicklungen können am Markt in Form von Aufgüssen, Mischungen, Kräutersalz und in anderen Variationen erworben werden.

Kräutern und besonderen Kräutermischungen werden gesundheitsbezogene Wirkungen nachgesagt. Solchen Aussagen sind in der Werbung jedoch Grenzen gesetzt. Mehr Spielraum gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln auf Kräuterbasis. Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln ist in Italien meldepflichtig. Hierfür muss ein rechtskonformer Etikettenentwurf samt einer Einzahlungsbestätigung beim zuständigen Ministerium vorgelegt werden.

Liste der zugelassenen Kräuter (LAT, IT)

Die Liste der zugelassenen Kräuter wird über ministerielle Dekrete regelmäßig ajouriert. Nur die dort enthaltenen Pflanzen und Pflanzenteile dürfen als Zutat oder Lebensmittel verwendet werden.

Informationen

Experten des italienischen Gesundheitsministeriums und der Südtiroler Landesverwaltung referierten im September 2018 über die Möglichkeiten in diesem Bereich und über die aktuelle Rechtslage.

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