Kräuter in Nahrungsergänzungsmitteln
Aktuelle Rechtslage
Kräuter spielen in Südtirol seit jeher eine wichtige Rolle. Alte Rezepte, aber auch innovative Entwicklungen können am Markt in Form von Aufgüssen, Mischungen, Kräutersalz und in anderen Variationen erworben werden.
Kräutern und besonderen Kräutermischungen werden gesundheitsbezogene Wirkungen nachgesagt. Solchen Aussagen sind in der Werbung jedoch Grenzen gesetzt. Mehr Spielraum gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln auf Kräuterbasis. Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln ist in Italien meldepflichtig. Hierfür muss ein rechtskonformer Etikettenentwurf samt einer Einzahlungsbestätigung beim zuständigen Ministerium vorgelegt werden.
Liste der zugelassenen Kräuter (LAT, IT)
Die Liste der zugelassenen Kräuter wird über ministerielle Dekrete regelmäßig ajouriert. Nur die dort enthaltenen Pflanzen und Pflanzenteile dürfen als Zutat oder Lebensmittel verwendet werden.
Informationen
Experten des italienischen Gesundheitsministeriums und der Südtiroler Landesverwaltung referierten im September 2018 über die Möglichkeiten in diesem Bereich und über die aktuelle Rechtslage.
- Claims e novel food - Bruno Scarpa
- Produzione integratori alimentari - Massimo Leonardi
- Genehmigung zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln - Felice Sansonetti
- Integratori alimentari - Bruno Scarpa
- DEKRET des Italienischen Gesundheitsministeriums vom 10 August 2018 zur Verwendung von pflanzlichen Substanzen und Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln
(am 26.09.2018 in der Gazzetta Ufficiale Serie Generale n.224 del 26-09-2018 veröffentlicht).
Waren diese Informationen hilfreich?