Chamber of Commerce of Bolzano

Bevollmächtigte

Ausschließlich Ersterzeuger von Abfällen haben die Möglichkeit, bevollmächtigte Subjekte zu beauftragen, die in ihrem Namen die Verpflichtungen gemäß Titel III des Ministerialdekrets 59/2023 erfüllen, d.h. die Eintragung und die Übermittlung der Daten an RENTRI vornehmen.

 

Wer sind Bevollmächtigte?

Bevollmächtigte sind:

  • repräsentative Wirtschaftsverbände auf nationaler Ebene oder deren Dienstleistungsunternehmen,
  • Betreiber des Sammeldienstes,
  • Betreiber des organisierten Sammelsystems laut Art. 183, Abs. 1, Buchstabe pp) der G.V. 152/2006.

Bis wann müssen sie sich ins RENTRI eintragen?

Sie tragen sich ab dem 15. Dezember 2024 und innerhalb 13. Februar 2025 ein.

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