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Internationale Patentanmeldung - PCT
Beinahe ein "weltweiter" Patentschutz
Seit 1978 können Internationale Patentanmeldungen gemäß dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT - Patent Cooperation Treaty) eingereicht werden. Das PCT ist ein multilateraler Vertrag, welcher von einer Vielzahl von Ländern unterschrieben wurde und von der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf verwaltet wird.
Der PCT - Vertrag ermöglicht es, durch die Einreichung einer einzigen internationalen Patentanmeldung die Schutzerteilung für Erfindungen in allen benannten Mitgliedsstaaten zu erhalten, anstatt einzelne nationale Patentanmeldungen vorzunehmen.
Im Gegensatz zum Europäischen Patent sieht die Internationale Patentanmeldung kein zentrales Erteilungsverfahren vor, sondern vereinfacht nur das Anmeldeverfahren. Die Erteilung der Patente wird von den einzelnen Ländern bzw. Organisationen durchgeführt (EPO, EAPO, OAPI, ARIPO). Zudem können die Staaten des Europäischen Patentübereinkommens als ein "Staat" gewählt werden, so dass über eine PCT- Anmeldung ein Europäisches Patent (Euro-PCT) erreichbar ist.
Durch eine internationale Patentanmeldung kann derzeit Schutz für mehr als 150 Länder beantragt werden.
Das Verfahren einer internationalen Patentanmeldung (kurz PCT) gliedert sich in zwei Phasen: in die internationale Phase und in die nationale Phase. Nach Abschluss der internationalen Phase (Anmeldung und Recherche), ist der Antragsteller aufgefordert, die jeweiligen nationalen Phasen einzuleiten (Übermittlung des Antrages auf Patenterteilung in der jeweiligen Amtssprache und Zahlung der anfallenden nationalen Gebühren) mit dem Ziel, das Patent erteilt zu bekommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite, unter dem Punkt Formulare und Anleitungen (Formulare Patente) oder auf der Internetseite der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
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