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Eintragungskategorien
Die Eintragung im Verzeichnis ist in Kategorien und Klassen unterteilt und verpflichtend für die Ausübung der nachstehend angeführten Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung
Für weitere Informationen die einzelnen Links anklicken:
- Kategorie 1: Sammlung und Transport von Hausabfällen
- Kategorie 2-bis: Sammlung und Transport der eigenen Abfälle
- Unterkategorie 2-ter (PDF 471 KB): ehrenamtliche Vereine und religiöse Körperschaften welche beabsichtigen, gelegentliche Tätigkeiten der Sammlung und des Transports von nicht gefährlichen Haushaltsabfällen, die aus Eisenmetallen und Nichteisenmetallen betehen, gemäß Artikel 5, Absatz 1 MD 1. Februar 2018 auszuüben
- Kategorie 3-bis: (Abgeschafft)
- Kategorie 4: Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Sonderabfällen
- Unterkategorie 4-bis (PDF 278 KB): Unternehmen, welche die Tätigkeiten der Sammlung und des Transports von nicht gefährlichen Abfällen, die aus Eisenmetallen und Nichteisenmetallen gemäß Artikel 1, Absatz 124 des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017 bestehen, ausüben
- Metallregister (PDF 185,74 KB): vereinfachte Eintragung in das Register gemäß Artikel 40ter des Gesetzes 11. September 2020, Nr. 120
- Kategorie 5: Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen
- Kategorie 6: grenzüberschreitende Abfalltransporte
- Kategorie 7: Logistikunternehmen in Bahnhöfen, Umschlagszentren, Terminals, Frachtzentren und Häfen
- Kategorie 8: Vermittlung und Handel von Abfällen
- Kategorie 9: Sanierung von Standorten
- Kategorie 10: Sanierung von asbesthaltigen Gütern und Standorten
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