Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Ersteichung Hersteller

Die metrologische Konformität, die Vollmacht zur Durchführung der EWG-Ersteichung und das Qualitätsmanagementsystem der Produktion 

  • Die metrologische Konformität
    Konzession der metrologischen Konformität für Messgeräte mit nationaler Bauartzulassung (Ministerialdekret 179/2000). Der Hersteller von Messgeräten, welcher über eine Konzession zur metrologischen Konformität verfügt, kann seine eigenen beziehungsweise die aus Drittländern importierten Messgeräte selbst der Ersteichung unterziehen.
  • Die Vollmacht zur Durchführung der Ersteichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    Die Vollmacht zur Durchführung der EWG-Ersteichung kann an jene Hersteller erteilt werden, welche Messgeräte mit einer EWG-Bauartzulassung herstellen (Ministerialrichtlinie vom 04. Mai 2001). Die bevollmächtigten Hersteller können die eigenen beziehungsweise die aus Nicht-EU-Ländern importierten Messgeräte selbst der EWG-Ersteichung unterziehen.
  • Das Qualitätsmanagementsystem der Produktion
    Qualitätsmanagementsystem der Produktion für nichtselbsttätige Waagen (Gesetzesvertretendes Dekret 517/1992). Der metrische Hersteller, welcher im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems der Produktion arbeitet, kann die eigenen beziehungsweise die aus Nicht-EU-Ländern importierten nichtselbsttätigen Waagen selbst der EG-Eichung unterziehen.
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