Qualitätsmanagementsystem
Produktion für nichtselbsttätige Waagen
Der Hersteller oder Importeur von nichtselbsttätigen Waagen kann bei einer benannten Stelle (in Italien: Ministerium für gewerbliche Tätigkeiten sowie einige Handelskammern) einen Antrag um Genehmigung des eigenen Qualitätsmanagementsystems der Produktion für die genannten Messgeräte stellen.
Das Qualitätsmanagementsystem der Produktion muss die Konformität der hergestellten/importierten nichtselbsttätigen Waagen mit der EG-Bauartzulassung bzw. den Voraussetzungen laut Gesetzesvertretendem Dekret Nummer 517/1992 sicherstellen.
Mit dieser Genehmigung kann der Hersteller beziehungsweise Importeur in Eigenregie die EG-Prüfung auf die von ihm hergestellten beziehungsweise importierten nichtselbsttätigen Waagen vornehmen und die entsprechenden "Konformitätserklärungen gemäß Qualitätsmanagementsystem der Produktion" ausstellen.
Für weitere Informationen wird auf das Gesetzesvertretende Dekret Nummer 517/1992 verwiesen.
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