Inhaber von Messgeräten
Anträge für die Nacheichung der Messgeräte, durchzuführen vom Eichamt der Handelskammer Bozen (nur bis zum 18. März 2019)
- Antrag um Hausbesuch für max. 3 Messgeräte (nur bis 18. März 2018, nur Messgeräte mit nationaler oder EG / EWG Bauartzulassung, nicht MID)
- Eichgebühren
Mitteilung von neuen, verkauften oder außer Betrieb gesetzten Messgeräten
- Mitteilung der Messgeräte (neu, verkauft, außer Betrieb) - innerhalb von 30 Tagen
- Tankstellen - Mitteilung von Messgeräten und Tankautomaten / PC der öffentlichen oder betriebsinternen Tankstellen - innerhalb von 30 Tagen (auch bei Wechsel des Inhabers)
Prüfungen im Streitverfahren
- Antrag um Prüfung eines Messgerätes im Streitfahren
- Antrag um Hausbesuch für den Abbau eines Messgerätes für die nachfolgende Prüfung im Streitverfahren
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