Technische Zentren
Technische Zentren für die Eichung der analogen, digitalen und intelligenten Fahrtenschreiber
Autorisierung - neue Anfrage, Erweiterung, Änderung
- Einheitlicher Vordruck - technisches Zentrum für Installation / Eichung / Reparatur / Erweiterung / Änderung
- Ersatzerklärung für Besitz der Voraussetzungen der Antimafia-Bestimmungen
- Ersatzerklärung der Familienangehörigen für Besitz der Voraussetzungen der Antimafia-Bestimmungen
- Ersatzerklärung zu Interessenskonflikten
- Ersatzerklärung für Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
- Ersatzerklärung zur Verpflichtung der Schulung der Techniker
- Ersatzerklärung des Verantwortlichen Technikers und der Techniker für Vertraulichkeit und PIN
Anlagen zum einheitlichen Vordruck
- Punkte A) und B): Installation, Aktivierung, Justierung, Eichung und Reparatur
- Punkt C): Installation und Aktivierung der intelligenten Fahrtenschreiber jeder Generation
- Punkt D): Erweiterung der Autorisierung für intelligente Fahrtenschreiber der neuen Generation
- Punkt E) und E1): Erweiterung der Autorisierung nur für Justierung, Eichung und Reparatur der digitalen / intelligenten Fahrtenschreiber jeder Generation
- Punkt F): Erweiterung der Autorisierung für analoge Fahrtenschreiber
- Punkt G): Beibehaltung der Autorisierung aufgrund der Änderung des Betriebssitzes
- Punkt H): Beibehaltung der Autorisierung aufgrund anderer Änderungen (Personal, Messgeräte usw.)
Zahlung
- Punkt A), B) und C): Installation, Eichung und Reparatur
Zahlung von 370,00 € und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex) - Punkt D), E) und F): Erweiterung
Zahlung von 260,00 € und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex) - Punkt G) und H): Änderung
Zahlung von 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
Autorisierung - Zusammenlegung des technischen Zentrums für digitale Fahrtenschreiber mit analoge Fahrtenschreiber
- Zusammenlegung technisches Zentrum für digitale Fahrtenschreiber mit analoge Fahrtenschreiber (Art. 6 des D.M. 23.2.2023)
- Vordrucke der Eigenbestätigungen und Ersatzerklärungen siehe unter Punkt "Autorisierung - neue Anfrage, Erweiterung, Änderung"
Zahlung
- Zahlung von 260,00 € und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
Autorisierung - Anpassung der Autorisierung des technischen Zentrums für analoge Fahrtenschreiber
- Anpassung Autorisierung technisches Zentrum analoge Fahrtenschreiber
- Vordrucke der Eigenbestätigungen und Ersatzerklärungen siehe unter Punkt "Autorisierung - neue Anfrage, Erweiterung, Änderung"
Zahlung
- Zahlung von 260,00 € und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
Autorisierung - Erneuerung
- Erneuerung Autorisierung technisches Zentrum mit der Verpflichtung zur Anpassung an das D.M. 23.2.2023 (Eichung / Reparatur)
- Vordrucke der Eigenbestätigungen und Ersatzerklärungen siehe unter Punkt "Autorisierung - neue Anfrage, Erweiterung, Änderung"
Zahlung
- Zahlung von 185,00 € und 16,00 € Stempelmarke mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
Werkstattkarte - Erste Ausgabe / Erneuerung / Austausch
Dokumente
- Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben (1. Ausgabe, Erneuerung oder Austausch).
Hinweis: Für die technischen Zentren, die die Verlängerung der Genehmigung für den Betrieb mit intelligenten Fahrtenschreibern erhalten haben, umfasst die Auswahl auf dem Vordruck sowohl die Punkte 2 als auch 3 im Zusammenhang mit den Tätigkeiten mit verschiedenen Arten von Fahrtenschreibern; - leserliche Kopie der gültigen Identitätskarte, des Reisepasses oder eines anderen vom Gesetz anerkannten Dokumentes, welches die Identität des Firmeninhabers oder seines gesetzlichen Vertreters, bescheinigt;
- leserliche Kopie der gültigen Identitätskarte, des Reisepasses oder eines anderen vom Gesetz anerkannten Dokumentes, welches die Identität des Technikers, bescheinigt;
- Bestätigung über die erfolgte Einzahlung der Sekretariatsgebühren bzw. der Postspesen für die Zustellung der Karte, falls beantragt;
- Kopie der Anzeige bei der Polizeibehörde im Falle von Verlust oder Diebstahl.
Zusätzliche Dokumente für die erste Ausgabe
- Dokumentation in geeigneter Form, welche die entsprechenden technischen Kenntnisse eines jeden einzelnen verantwortlichen Technikers bzw. Technikers bescheinigt
Bei abgelaufener Fälligkeit, bei Erneuerung oder Austausch muss die Werkstattkarte der Handelskammer zurückgegeben werden. Dieselbe ist auch dann zurückzugeben, sollte die Werkstatt jene Anforderungen nicht mehr erfüllen, welche für dessen Ausgabe erforderlich waren. Sollte der verantwortliche Techniker bzw. Techniker nicht mehr als Beschäftigter der autorisierten Werkstatt tätig sein, so ist die Werkstattkarte ebenfalls der Handelskammer zurückzugeben.
Zahlung - Kosten für jede einzelne Werkstattkarte
- 37,00 € bei der 1. Ausgabe, bei Erneuerung und bei Austausch wegen Verlust oder Diebstahl
- 17,00 € bei Schadhaftigkeit nach 6 Monaten ab Ausstellungsdatum
- 3,17 € Postspesen für die Zustellung der Werkstattkarte
- mittels PagoPa (der Antragsteller erhält nach Erhalt obengenannter Unterlagen eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex)
Abgabe des Antrages
- Übermittlung per ZEP (PEC) an metrology@bz.legalmail.camcom.it
Achtung: Die von öffentlichen Verwaltungen ausgestellten Bescheinigungen, die den Personenstand, persönliche Eigenschaften und Fakten bestätigen und keinen Änderungen unterliegen, haben unbeschränkte Gültigkeit. Die anderen Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum, wenn Gesetze oder Reglements keine längere Gültigkeit vorsehen (Art. 41 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 445/2000).
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