Chamber of Commerce of Bolzano

Beantragung eines Sichtvermerks

Die Beantragung eines Sichtvermerks erfolgt in Italien ausschließlich digital und telematisch.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag online stellen.

Voraussetzungen für die Beantragung

Verpflichtende telematische Beantragung

Die Beantragung erfolgt über die von Infocamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern, betriebene Suite Dokumente für den Außenhandel

  • Jetzt Webinar ansehen und Suite kennenlernen
  • Bitte konsultieren Sie den Leitfaden (PDF 315 kB)

Digitale Signatur

Das Dokument muss digital signiert sein:

  • CAdES-Format: Signatur unsichtbar im PDF (Dateiendung: .p7m, „Busta crittografica“)

Hilfe & Support

  • FAQ: Antworten auf häufige Fragen finden Sie im Self-Care-Portal (nur auf Italienisch verfügbar)
  • Technische Unterstützung (Login, Benutzerkonto, Signatur, etc.): nutzen Sie das Formular

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Beantragen Sie Ihren Sichtvermerk einfach online über die Suite – schnell, sicher und rechtskonform

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Foreign trade documents

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