Ersteichung Hersteller
Die metrologische Konformität, die Vollmacht zur Durchführung der EWG-Ersteichung und das Qualitätsmanagementsystem der Produktion
- Die metrologische Konformität
Konzession der metrologischen Konformität für Messgeräte mit nationaler Bauartzulassung (Ministerialdekret 179/2000). Der Hersteller von Messgeräten, welcher über eine Konzession zur metrologischen Konformität verfügt, kann seine eigenen beziehungsweise die aus Drittländern importierten Messgeräte selbst der Ersteichung unterziehen. -
Die Vollmacht zur Durchführung der Ersteichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Die Vollmacht zur Durchführung der EWG-Ersteichung kann an jene Hersteller erteilt werden, welche Messgeräte mit einer EWG-Bauartzulassung herstellen (Ministerialrichtlinie vom 04. Mai 2001). Die bevollmächtigten Hersteller können die eigenen beziehungsweise die aus Nicht-EU-Ländern importierten Messgeräte selbst der EWG-Ersteichung unterziehen. -
Das Qualitätsmanagementsystem der Produktion
Qualitätsmanagementsystem der Produktion für nichtselbsttätige Waagen (Gesetzesvertretendes Dekret 517/1992). Der metrische Hersteller, welcher im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems der Produktion arbeitet, kann die eigenen beziehungsweise die aus Nicht-EU-Ländern importierten nichtselbsttätigen Waagen selbst der EG-Eichung unterziehen.
Waren diese Informationen hilfreich?