Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Stoffmasken

nach UNI/PdR 90:2020

Mit der Veröffentlichung des neuen technischen Standes, der technische Anforderungen für die Herstellung von Stoffmasken festlegt, wurde eine neue Produktkategorie eingeführt: „Community Face Covering“. Bisher gab es keine einheitliche Bezugsgrundlage für die Bewertung von Filterleistung und Atmungsaktivität. 

Die UNI/PdR 90:2020 wurden von UNI Ente Italiano di Normazione gemeinsam mit dem Politecnico di Torino entwickelt und enthalten Leistungsanforderungen und Testmethoden für Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Teil 1 „Anforderungen, Klassifizierung und Kennzeichnung“ beschreibt die Leistungsanforderungen, einschließlich der Grundlagen für Klassifizierung und Kennzeichnung sowie Angaben zur Konformitätsbewertung; 
  • Teil 2 „Prüfverfahren“ enthält Hinweise für die Anwendung einer innovativen Methode zur Feststellung der Filterleistung, und zwar durch zwei getrennte Prüfungen für Partikelabscheidegrad und Luftdurchgangswiderstand. 

Die „Community-Masken“ werden entsprechend der Möglichkeit oder Unmöglichkeit ihrer Wiederverwendung und der biologischen Abbaubarkeit des Materials in den Typen CFC-NR, CFC-R und CFC-BIO unterteilt und müssen wie folgt gekennzeichnet werden: 

Maschera di comunità UNI/PdR 90-1:2020 – „R“ für wiederverwendbaren Masken + Anzahl der Wiederverwendbarkeit - „NR“ für nicht wiederverwendbare Masken oder „BIO“ mit dem Prozentsatz der biologischen Abbaubarkeit.  

Mund-Nasen-Bedeckungen, die diesen technischen Stand entsprechen, sind zusätzlich mit folgenden Informationen zu kennzeichnen: 

  • a) den Namen, die Marke oder andere Kennzeichen des Herstellers
  • b) Identifizierung und Ty der Community-Maske
  • c) UNI Marke 
  • d) den empfohlenen Zeitraum für die Verwendung der Community-Maske
  • e) Typ der Maske 
  • f) die Benutzerkategorie (Erwachsener/Kind/Sportler)
  • g) falls wiederverwendbar, die Reinigungs- und Desinfektionsanweisungen (Anzahl der Wasch- und Desinfektionszyklen, Wasch- und Desinfektionsverfahren und Trocknungsmethode).
  • h) die Anleitung zum korrekten Tragen, Abnehmen und Entsorgen der Gemeinschaftsmaske
  • i) den folgenden Warnhinweis: "Diese Community-Maske ist weder ein Medizinprodukt im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, geändert durch die Richtlinie 2007/47/EG (oder der Verordnung (EU) Nr. 2017/745) (chirurgische Maske) noch eine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/425 (filtrierende Halbmaske zum Schutz gegen Partikeln). 
  • j) falls für Kinder, einen Warnhinweis, einen Warnhinweis, dass die Masken für den Gebrauch für Kinder von mindestens 3 Jahren bestimmt sind und dass die Aufsicht eines Erwachsenen für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren, die sie tragen, empfohlen wird.

Die unter den Buchstaben a), b) und c) genannten Informationen müssen direkt auf der Community Maske angebracht oder auf einem Etikett (oder einem anderen vom Hersteller für geeigneter gehaltenen Mittel) angegeben werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar, dauerhaft und während der gesamten Lebensdauer der Maske haltbar sein. 

Die unter den Buchstaben a) bis j) genannten Informationen müssen in den Informationen, die der Verkaufseinheit beiliegen, enthalten sein und können auch auf der Verpackung angegeben werden.

Für Informationen zu den Normeninhalt kontaktieren Sie bitte UNICA Desk.  

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 1 (1 vote)

Kontakt

Produktsicherheit und Etikettierung

0471 945 698 - 660