Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kleinserienproduktion / Kontrollwaage

A) Tabelle zur Ermittlung der geeigneten Waage für die Kontrolle des Inhaltes der Fertigpackungen (Gesetz Nr. 690/1978)

Nennfüllmenge Qn der Fertigpackung (g oder ml) maximaler Fehler der Messung [z.B. größter möglicher Eichwert (e) der Waage]
< 1/5 der zulässigen Minusabweichung
Maximale Tragkraft der Waage bei 3.000 Eichwerten Genauigkeitsklasse der Waage
> 5,00 bis < 5,56 0,05 g 150 g III
> 5,56 bis < 11,12 0,1 g 300 g III
> 11,12 bis < 27,78 0,2 g 600 g III
> 27,78 bis < 111,12 0,5 g 1,5 kg III
> 111,12 bis < 333,33 1,0 g 3,0 kg III
> 333,33 bis < 1.666,67 2,0 g 6,0 kg III
> 1.666,67 bis < 3.333,33 5,0 g 15 kg III
> 3.333,33 bis < 6.666.67 10,0 g 30 kg III
> 6.666,67 bis < 10.000,00 20,0 g 60 kg III

Die Waage muss die Aufschrift der erfolgten Ersteichung tragen. Für weitere Plichten dazu siehe den Abschnitt über die Nacheichung.

 

B) Zulässige Minusabweichung der Füllmenge einer Fertigpackung

Nennfüllmenge Qn in Gramm oder Milliliter Zulässige Minusabweichung
5 bis 50 9,0 %
50 bis 100 4,5 g oder mL
100 bis 200 4,5 %
200 bis 300 9,0 g oder mL
300 bis 500 3,0 %
500 bis 1.000 15 g oder mL
1.000 bis 10.000 1,5 %

Achtung: Die tatsächliche Füllmenge der Fertigpackungen darf im Mittel nicht niedriger sein als die Nennfüllmenge!

C) Vorschlag für eine vereinfachte Kontrolle des Nettoinhaltes der Fertigpackung bei Kleinserienproduktion (z.B. Honig)

Bedingung 1: das Mittel der effektiven Menge aller Fertigpackungen (effektiv gewogenes Nettogewicht) darf die Nennfüllmenge (Angabe auf dem Etikett) NIE unterschreiten.
Bedingung 2: kein effektiv gewogene Menge darf die maximale Abweichung unterschreiten.
Bedingung 3: Alle Fertigpackungen müssen verschlossen sein.

Beispiel:

10 Fertigpackungen haben ein Nominalgewicht von je 500 g, die Kontrollwaage hat demnach einen Eichwert (e) von 2 g oder kleiner (siehe auch "Tabelle zur Ermittlung der geeigneten Waage für die Kontrolle von Fertigpackungen" unter Punkt B)):

Fertigpackung Nummer Nominalgewicht in g effektiv gewogene Menge in g

 1

 500  496
 2  500  508
 3  500  482 (!!!)
 4  500  494
 5  500  488
 6  500  510
 7  500  482 (!!!)
 8  500  508
 9  500  502
 10  500  498
    -
 Totale    4.968

Die mit (!!!) gekennzeichneten Werte unterschreiten in diesem Beispiel die maximal mögliche Abweichung von - 15 g (500 g - 15 g = 485 g) ! Diese Packungen dürfen niemals verkauft werden!

Der Mittelwert = 4.968 g : 10 Glasbehälter = 496,8 g. Der Mittelwert unterschreitet in diesem Beispiel das Nominalgewicht von 500 g Dieses Produktionslotto (keine der 10 Fertigpackungen) darf niemals in den Handel gelangen!

Hinweis: Dies ist ein Vorschlag für eine vereinfachte Kontrolle. Genauere Angaben finden sich im Gesetz Nr. 690/1978

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