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Urheberrecht
Geistige Werke mit kreativem Charakter aus der Literatur, Musik, der bildenden Künste, Architektur, Theater- und Filmkunst, sind unabhängig von der Art und Form des Ausdrucks durch das Urheberrecht geschützt (Gesetz Nr. 633 vom 22/04/1941).
Das Urheberrecht entsteht zum Zeitpunkt der Werkschöpfung und ist zu Lebzeiten des Autors und darüber hinaus 70 Jahre lang nach seinem Tod gültig. Um das Urheberrecht zu erlangen, müssen keine besonderen Formalitäten (z.B. Anmeldung oder Registrierung) erfüllt werden.
Der Urheber eines Werkes besitzt sowohl die wirtschaftlichen Verwertungsrechte (Recht zur Vervielfältigung, Aufführung und Darstellung, Verbreitung, Verteilung und Verarbeitung) wie auch die Urheberpersönlichkeitsrechte (Recht auf Urheberschaft, Veröffentlichung und Integrität). Gemäß Urheberpersönlichkeitsrecht hat der Schöpfer eines Werks jedenfalls das Recht – auch nach der Übertragung der wirtschaftlichen Verwertungsrechte – als Urheber seines Werks genannt zu werden.
Bezüglich Urheberrecht sollten Sie im Internet folgende Regeln beachten:
- Von dritten Personen verfasste und veröffentlichte Texte dürfen nicht einfach kopiert und als „eigenes Werk“ veröffentlicht werden.
- Zitate müssen als solche gekennzeichnet sein und es muss auf die Quelle verwiesen werden (Link setzen).
- Bilder und Videos dürfen nur im Internet veröffentlicht werden, wenn hierzu die entsprechenden Rechte erworben wurden: Die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen/Filmemachers und der abgebildeten Personen müssen vorliegen.
- Achtung beim Ankauf von Videos/Fotos: Der Ankauf für private Zwecke ist zu unterscheiden vom Ankauf für die gewerbliche Nutzung der Fotos/Videos; außerdem gibt es ausschließliche Lizenzverträge und nicht ausschließliche.
In Italien ist die SIAE - Società Italiana degli Autori ed Editori die zuständige Behörde für die Hinterlegung von literarischen und künstlerischen Werken.
Das Copyright und das Urheberrecht sind durch das Symbol © gekennzeichnet und meist mit der Angabe des Rechtinhabers und der Jahresangabe ergänzt.
Urheberrecht von Software
Software gilt rechtlich gesehen als literarisches Werk und ist urheberrechtlich geschützt. Mehr dazu finden Sie hier.