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Änderung: Eingliederung von Fahrzeugen in die Kategorien 1, 4, 5 - ausländische Unternehmen
Checklist für die telematische Übermittlung des Antrags um Eingliederung zusätzlicher Fahrzeuge in die Kategorien 1, 4, 5
Wichtiger Hinweis: in der Autonomen Provinz Bozen gelten eigene Bestimmungen im Bereich der Verwendung der italienischen und deutschen Sprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung.
Die nachstehenden Unterlagen können nach Wahl, in italienischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Sollten die Unterlagen in einer anderen Sprache als italienisch oder deutsch verfasst sein, bitte den Hinweis über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung beachten:
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks (vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben - kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden): diese muss nach Eingabe der neuen Fahrzeuge im System generiert werden, indem auf "Ersatzerklärung für Fahrzeuge" geklickt wird. Anschließend muss diese unter den Anlagen zum Antrag hochgeladen werden.
Leitfaden "Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks" (PDF 507 KB); - Ablichtung der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde hinsichtlich der ausschließlichen Verfügbarkeit der Fahrzeuge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 (.dotx 24,43 KB) - diese kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden. Unternehmen, die den Rechtssitz außerhalb der Europäischen Union haben, müssen, wenn die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens sind, eine Kopie der Verträge, woraus die ausschließliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge hervorgeht (Fruchtgenuss, Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Leasing, Miete ohne Fahrer, Gebrauchsleihe ohne Fahrer) einreichen;
- im Falle von Transporten, die von jeglicher Transportermächtigung oder der gemeinschaftlichen Transportlizenz im Sinne des Art. 1, Paragraph 5 der EG-Verordnung Nr. 1072/2009 befreit sind: Unterlagen, welche die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens/der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen und Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre) oder die Bestätigung eines Kontokorrentkredites (PDF 60 KB) in Höhe von 9.000,00.- € für das erste Fahrzeug und 5.000,00.- € für jedes zusätzliche Fahrzeug;
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der für jedes Fahrzeug notwendigen Mindestanzahl von Arbeitern (.dotx 33,94 KB), vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben (nur für die Kategorie 1 erforderlich, bezogen auf die Mindestausstattung an Fahrzeugen - diese kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden);
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird bei Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- die Bescheinigung über die technische Eignung der Fahrzeuge/Wechselbehälter (diese wird beim Abschluss des Antrages vom System automatisch generiert und muss vom technischen Verantwortlichen mit den fehlenden Daten vervollständigt werden) - Videoanleitung;
- das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird bei Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen.
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