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Digitale Bücher
Mit dem Dienst sparen Sie sich die vorausgehende Abstempelung und Vidimation der Geschäftsbücher und brauchen auch keine sperrigen Papierunterlagen in Ihren Schränken aufzubewahren. Sie können die Geschäftsbücher ganz einfach digital aufbewahren: Ihre Handelskammer sorgt dafür, dass die Unterlagen normgerecht aufbewahrt werden und auch langfristig nicht abgeändert werden können, der Datenschutz befolgt wird und nur der gesetzliche Vertreter des Unternehmens und die von ihm bevollmächtigten Personen Zugang zu den Unterlagen haben.
Wie funktioniert der Dienst?
Mit diesem Dienst können Sie Ihre Gesellschaftsbücher und Buchhaltungsunterlagen digital archivieren, einsehen, normgerecht aufbewahren und vorweisen. Archivieren Sie Ihre Bücher im Format PDF/A mit der digitalen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (oder einer von ihm bevollmächtigten Person). Beim Laden wird jedes Dokument automatisch mit einem Zeitstempel versehen, welcher vorschriftsgemäß die zeitliche Reihenfolge bescheinigt. Der Dienst steht auch für Smartphone und Tablet zur Verfügung.
Sicherheit
Der Zugang zum Dienst ist nur über SPID (das öffentliche System für digitale Identitäten) oder CNS (die Nationale Servicekarte) möglich und somit ein sicheres Verfahren. Beide Zugangsvorrichtungen werden auch von Ihrer Handelskammer ausgestellt. Aus Sicherheitsgründen haben nur der gesetzliche Vertreter des Unternehmens und seine Bevollmächtigten Zugang zum Dienst und die Befugnis, Änderungen vorzunehmen.
Aufbewahrung
Sie können Ihre Geschäftsbücher der Handelskammer, die für den Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist, unter absolut sicheren Bedingungen anvertrauen. Die Bücher werden im Sinne des Kodex der digitalen Verwaltung und der übrigen einschlägigen Bestimmungen von einer akkreditierten Stelle aufbewahrt (Rundschreiben der Agentur für das digitale Italien Nr. 65 vom 10. April 2014).