Chamber of Commerce of Bolzano

Erneuerung der Eintragung in die Kategorien 1, 4, 5 - ausländische Unternehmen

Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die Erneuerung der Eintragung in die Kategorien 1, 4, 5

Wichtiger Hinweis: in der Autonomen Provinz Bozen gelten eigene Bestimmungen im Bereich der Verwendung der italienischen und deutschen Sprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung. Die nachstehenden Unterlagen können nach Wahl, in italienischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Sollten die Unterlagen in einer anderen Sprache als italienisch oder deutsch verfasst sein, bitte den Hinweis über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung beachten!

*entsprechende Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) einreichen, sofern diese Informationen aus der Bescheinigung nicht hervorgehen;

  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) betreffend die regelmäßige Entrichtung der Pflichtbeiträge für Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge zugunsten der Arbeitnehmer (im Sinne der Gesetzgebung des Landes, wo das Unternehmen seinen Sitz hat), oder entsprechende Unterlagen;
  • Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für jeden gesetzlichen Vertreter;
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 28,79 KB) welche nachweist, dass keiner der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann (für jeden gesetzlichen Vertreter), oder entsprechende Unterlagen;
  • Ablichtung des gültigen Personalausweises des Firmeninhabers oder eines jeden gesetzlichen Vertreters;
  • Bescheinigung über den Besitz der gemeinschaftlichen Transportlizenz oder der Ermächtigung für internationale Warentransporte, falls vorgesehen;
  • das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • das von jedem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen;
  • die Finanzgarantien (für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von gefährlichen Abfällen);
  • die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;

Unterlagen, die den ausländischen technischen Verantwortlichen betreffen

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