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Tarife für Schlichtungsverfahren
Die Verbraucher müssen für jedes eingeleitete Verfahren eine symbolische und allumfassende Spesenrückvergütung von 30,00 Euro, MwSt. und Spesen einbegriffen, für Streitwerte bis zu 50.000,00 Euro und von 60,00 Euro, Euro, MwSt. und Spesen einbegriffen, für Streitwerte über 50.000,00 Euro zugunsten der Schlichtungsstelle ADR-Consumer entrichten. Die Bezahlung muss zusammen mit der Hinterlegung des Antrags erfolgen.
Für die Unternehmen bzw. Wirtschaftstreibenden gelten ausschließlich die Mindesttarife der freiwilligen Mediation.
Verbraucher
Streitwert | Kosten für Verbraucher |
bis zu € 50.000,00 | € 30,00 MwSt. inkl. |
von € 50.001,00 | € 60,00 MwSt. inkl. |
Unternehmen
Streitwert |
Kosten für Unternehmen |
von € 50,01 bis zu € 1.000,00 | € 40,00 + MwSt. |
von € 1.000,01 bis zu € 5.000,00 | € 65,00 + MwSt. |
von € 5.000,01 bis zu € 10.000,00 | € 130,00 + MwSt. |
von € 10.000,01 bis zu € 25.000,00 | € 240,00 + MwSt. |
von € 25.000,01 bis zu € 50.000,00 | € 360,00 + MwSt. |
von € 50.000,01 bis zu € 250.000,00 | € 600,00 + MwSt. |
von € 250.000,01 bis zu € 500.000,00 | € 1.000,00 + MwSt. |
laut Begriffsbestimmung EU-Richtlinie für Konsumentenschutz 2013/11/EU zzgl. belegter Selbstkosten.
Zahlungsmodalitäten:
Zahlung mittels pagoPA: die Antragsteller erhalten nach Eingang des Antrags eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungscodex.
pagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, mittels dem Zahlungen an die öffentliche Verwaltung auf standardisierte Weise über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können.
Zahlungen können direkt auf der Website oder auf der mobilen Anwendung der Behörde oder sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Providers, PSP) erfolgen, wie z.B: in den Filialen der Bank, Verwendung von PSP-Homebanking (erkennbar an den Logos CBILL oder pagoPA), bei den autorisierten Geldautomaten der Banken, bei den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und Banca 5, bei den Postämtern.
NB: direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind seit 01.07.2020 nicht mehr möglich.
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