Contrast:High contrast|Normal view
Außergerichtlicher Ausgleich
Am 15. November 2021 ist die neue Regelung für den „Außergerichtlichen Ausgleich“ im Falle einer Unternehmenskrise in Kraft getreten.
Mit GVD Nr. 14/2019 i. g. F. ist das Institut in den neuen Kodex im Titel II aufgenommen worden und hat das OCRI vollständig ersetzt.
Die Unternehmen, die sich in einer Vermögens- oder Finanzschieflage befinden, die eine Krise oder Insolvenz wahrscheinlich machen und falls eine Sanierung des Unternehmens sinnvoll möglich ist, können über eine eigene Plattform die Ernennung eines/einer Experten/in beantragen, der/die dem Unternehmen hilft, eine Lösung für die Krise zu finden. Der/die Experte/ nimmt an den Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern teil, um die Möglichkeit einer Sanierung des Unternehmens zu prüfen.
Ernennung des/der Experten/in
Der Generalsekretär ernennt den/die Experten/in für die Unternehmen “unter den Schwellenwerten”. Bei Unternehmen "über den Schwellenwerten" erfolgt die Ernennung des/der Experten/in durch eine dreiköpfige Kommission. Ein Mitglied wird vom Gericht, ein Mitglied vom Präsidenten der Handelskammer und ein Mitglied von der Präfektur (mit ihren jeweiligen Stellvertretern/innen) ernannt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder des laufenden Bienniums finden Sie hier.
Mit der Annahme der Ernennung des/der Experten/in kann die Eintragung von belohnende Maßnahmen und von aufschiebenden Maßnahmen in das Handelsregister beantragt werden.
Einbringung des Ansuchen
Der Zugang zum Dienst des Außergerichtlichen Ausgleichs erfolgt auf die dafür eigens eingerichtete Plattform (nur in italienischer Sprache): www.composizionenegoziata.camcom.it
Auf der Website www.composizionenegoziata.camcom.it unter der Rubrik “Test pratico” (nur in italienischer Sprache) kann der/die Interessierte durch diese einfache Tabelle überprüfen, ob die Sanierung des Unternehmens sinnvoll ist. Der Test hilft, den Grad der Schieflage zu messen, um mit einem größeren Bewusstsein mit dem Ansuchen auf Ernennung eines/einer Experten/in fortzufahren.
Kosten des Verfahrens
Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 14/2019 i.g.F. (GVD 83/2022), in welchem außerdem die Kosten des Verfahrens und die Gebühren für die Experten/innen geregelt sind.
Mit Dekret vom 10.03.2022 hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eine Sekretariatsgebühr in Höhe von 252,00 Euro pro Verfahren des „Außergerichtlichen Ausgleichs“ eingeführt.
Der Antrag unterliegt außerdem der elektronischen Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro.
Die Sekretariatsgebühr und die Stempelsteuer sind in einer einzigen Rate in Höhe von insgesamt 268,00 Euro zu entrichten. Bei der Erstellung des Antrags auf der nationalen telematischen Plattform wird ein direkter Zugang zum Zahlungsportal ermöglicht.
Dem Antrags muss der PagoPA-Online-Zahlungsbeleg beigefügt werden.
Das Verzeichnis der Experten/innen
Bei den Handelskammern der Hauptstädte der Regionen und der Autonomen Provinzen Trient und Bozen wird ein Verzeichnis von Experten/innen erstellt. Aufgabe des/der Experten/innen ist es, die Unternehmen, die hierfür einen Antrag stellen, bei Verhandlungen mit Gläubigern und anderen Beteiligten zu unterstützen, um Sanierungsmaßnahmen für das Unternehmens zu erreichen.
Die Berufsverbände der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Arbeitsrechtsberater teilen der Handelskammer die Namen der Freiberufler/innen mit, welche die Anforderungen des Gesetzes erfüllen und aktualisieren diese ab dem 17. Mai 2022 jährlich.
Antragsteller/innen, die nicht in Berufsregistern eingetragen sind und nachweisen können, dass sie die Anforderungen von Art. 13, Abs. 3 GVD Nr. 14/2019 i.g.F. (GVD 83/2022) erfüllen, können ihren Antrag direkt an die Handelskammer Bozen an die Mailadresse adr@camcom.bz.it, bzw. ZEP: adr@bz.legalmail.camcom.it, richten.
Die Dateien müssen im PDF/A-Format erstellt und digital unterfertigt sein und von einem gültigen Ausweisdokument begleitet werden.
Unter www.composizionenegoziata.camcom.it unter der Rubrik “Experten” steht die Liste der eingetragenen Experten zur Verfügung.
Aufträge
- Michael Palla, beauftragt am 13.01.2023 und angenommen am 20.01.2023; Lebenslauf
- Luca Dalla Torre, beauftragt am 02.02.2023 und angenommen am 03.02.2023; Lebenslauf
- Marina Cesari, beauftragt am 30.11.2023 und angenommen am 04.12.2023; Lebenslauf
- Massimiliano Rossi, beauftragt am 12.06.2024 und angenommen am 15.06.2024; Lebenslauf
- Riccardo Ranalli, beauftragt am 27.11.2024 und angenommen am 29.11.2024; Lebenslauf
Gesetzesquellen:
- GVD Nr. 14/2019 i.g.F. (GVD 83/2022)
- Ordnung von Unioncamere