Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Freiverkaufsbescheinigung

Free sale certificate - Attestato di libera vendita

Die Freiverkaufsbescheinigung (Free sale certificate - attestato di libera vendita) ist ein Dokument, welches einige Staaten verlangen um sicherzustellen, dass bestimmte importierte Waren im Herkunftsland und im Ausland frei verkäuflich sind und daher den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes entsprechen.

Die Freiverkaufsbescheinigung der Handelskammer stellt keine Ermächtigung zur Vermarktung dar, sondern basiert auf der Erklärung des Unternehmens, sowie Handels- und Verkaufsunterlagen des letzten Trimesters, dass die gegenständlichen dort zu importierenden Produkte der nationalen Gesetzgebung und den EU-Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften vermarktet werden.

Die Freiverkaufsbescheinigung wird von der Handelskammer Bozen normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags ausgestellt, nach Möglichkeit jedoch noch am selben Tag.

Zertifikate des Gesundheitsministeriums

Die Freiverkaufsbescheinigungen der Handelskammer ersetzen keinesfalls Zertifikate des Gesundheitsministeriums für bestimmte Warenkategorien, wie z.B.:

  • medizinische Geräte und medizinisch-chirurgische Hilfsmittel
  • kosmetische Produkte
  • Biozide (Desinfektionsmittel, Schutzmittel und sonstige Biozide)
  • Nahrungsergänzungsmittel, bereicherte Lebensmittel, Milchnahrung, glutenfreie Speisen, Babymilch, besondere Nahrungsmittel
  • Medikamente (Zertifizierung von pharmazeutischen Produkten)
  • Produkte und Tiere, die sanitären Zeugnissen zur Ausfuhr unterliegen
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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

0471 945 653
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15