Chamber of Commerce of Bolzano

eATA - digitales Carnet ATA

Ab dem 1. Juni 2026 wird das digitale Carnet ATA eingeführt, zusätzlich wird eine Papierversion ausgestellt. Gleichzeitig wird das bisherige "Carnet ATA Base", die vereinfachte papierbasierte Variante, abgeschafft.

In Übereinstimmung mit den Richtlinien der ICC (International Chamber of Commerce), der Europäischen Kommission und der Weltzollorganisation werden Zollabfertigungen in den folgenden Gebieten über das neue digitale eATA-System abgewickelt:

  • Europäische Union
  • Norwegen
  • Vereinigtes Königreich
  • Schweiz

In Italien werden bis auf Weiteres stets eine digitale und die klassische Papierversion ausgestellt. Beide Varianten sind beim Zoll gemeinsam zu eröffnen und bei jeder Abfertigung gleichzeitig und unaufgefordert vorzulegen.

Die Eröffnung des digitalen Carnets ist unabhängig vom Reiseziel verpflichtend, auch bei Reisen in sogenannte "Papierländer".

Bis zum Abschluss der Übergangsphase bis Ende 2027 werden die einzelnen Schritte (Aktivierung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr, Transit, Wiedereinfuhr) jeweils entweder in Papier oder digital abgewickelt. Welche Variante eingesetzt wird, hängt vom jeweiligen Land ab.

Leitlininien zum digitalen Carnet eATA (deutsche Übersetzung der Leitlinien von Unioncamere - PDF 3.030 kB)

Das eATA-System wird kontinuierlich weiterentwickelt. Informationen sowie die Liste der teilnehmenden Länder werden laufend aktualisiert. Mit dem 1. Januar 2028 ist die vollständige Umstellung auf das weltweit digitale Carnet-System vorgesehen.

Operative Abwicklung

Die Beantragung des Carnet ATA erfolgt weiterhin unverändert online über die Plattform Cert’O. Auch an der Zuständigkeit der Handelskammern für die Ausstellung und Kontrolle ergeben sich keine Änderungen.

Im Zuge der Ausstellung werden für jedes Carnet eine Carnet-ID sowie ein PIN generiert. Der Antragsteller kann diese Daten auf der Plattform Cert’o über die Funktion "Distinta" abrufen. Sie dienen anschließend für den Zugriff auf das digitale Carnet.

Die Verwaltung des digitalen Carnet ATA erfolgt durch den Inhaber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter über die offizielle Anwendung "ATA Carnet", die von der International Chamber of Commerce (ICC) entwickelt wurde. Diese steht sowohl als App (iOS & Android) als auch als Desktop-Version zur Verfügung und ermöglicht eine einfache und zentrale Verwaltung der Carnets sowie der zugehörigen Zollvorgänge.

Im Rahmen der digitalen Abwicklung werden die einzelnen Zollvorgänge (Aktivierung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr oder Wiedereinfuhr) vorab in der App oder Desktop-Version erfasst. Für jede dieser Transaktionen erzeugt das System einen individuellen QR-Code sowie einen zugehörigen Transaktionscode. Bei der Zollabfertigung wird dieser QR-Code vom Zollpersonal gescannt, wodurch die im System hinterlegten Daten automatisch aufgerufen und überprüft werden können. Dies ermöglicht eine schnellere, fehlerreduzierte und standardisierte Abwicklung der Zollvorgänge.

ATA Carnet App

Die App ist im App Store (iOS) und bei Google Play (Android) verfügbar. Sie bietet eine moderne, sichere und benutzerfreundliche Lösung für die digitale Verwaltung von Carnets.

Das Handbuch zur ATA Carnet App erklärt Funktionen, Registrierung und Nutzung:

Die Desktop-Version

Zusätzlich zur App gibt es auch eine Desktop-Version, mit der sich die Carnets am Laptop oder Rechner verwalten lassen.

Kurzvideos der International Chamber of Commerce

Schulungsvideos eATA: App & Desktop-Version (2025)

(Audio in englischer Sprache, Untertitel über die Funktion "Einstellungen" in mehreren Sprachen verfügbar)

Bitte beachten Sie, dass diese Videos möglicherweise nicht die aktuellen Verfahren des ATA-Carnet-Systems widerspiegeln, auch wenn die grundlegenden Konzepte behandelt werden.

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