Alto contrasto
Die bevorstehende Raumordnungsreform des Landes sieht die Entrichtung eines Wertausgleiches bei der Umwidmung eines Grundstückes von landwirtschaftlichem Grün in Baugrund vor. Die Handelskammer spricht sich gegen eine solche Abgabe aus, da sich diese negativ auf die Immobilienpreise auswirkt.
Die Landesregierung sieht im neuen Raumordnungsgesetz einen Wertausgleich für die Umwidmung von Agrar- in Baugrund vor. Dieser muss vom Grundstückseigentümer bei der Umwidmung an die öffentliche Hand entrichtet werden und ist im Gesetzesentwurf mit 30 Prozent beziffert. Die Gewerkschaften fordern 50 Prozent.
Die Handelskammer Bozen nimmt Stellung zu der kürzlich erschienenen Pressemitteilung der Südtiroler Gewerkschaftsbünde in Bezug auf den Wertausgleich im Raumordnungsgesetz. Folgende Argumente sind aus der Sicht der Wirtschaft in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen:
Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.