Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr
Bars, Restaurants, Kantinen und alle Anbieter von verzehrfertigen Lebensmitteln, müssen die Informationen über das Vorhandensein von Allergenen bereitstellen. Die jeweilige Verwendung von Allergenen in den Lebensmitteln muss nachvollziehbar sein.
Die Bereitstellung kann unterschiedlichster Art, auch digital sein und muss in Sichtweite platziert werden. Alternativ dazu kann auf die Auskunft des Personals zu Allergenen verwiesen werden. Auf jeden Fall sollten die Informationen auch in Papierform verfügbar sein, die für den Verbraucher und die zuständigen Behörden leicht zugänglich zu machen sind.
Siehe D.lgs Nr. 231 vom 15. Dezember 2017, Art 19, Abs 8.
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