Legale Maßeinheiten
Die legalen Maßeinheiten stellen die Grundlage der legalen Metrologie und der verschiedensten Handelstransaktionen dar. Ohne sie wäre eine einheitliche Bestimmung der Menge, zum Beispiel in Gramm, Meter, Watt, Sekunden, Bar oder Hektopascal und so weiter nicht möglich.
Maßeinheiten dienen zur Bestimmung des Wertes physikalischer Größen.
(alt) Ein Einheitensystem ist eine Summe von Regeln, die die Maßeinheiten der in Naturwissenschaft und in der Technik verwendeten Größen widerspruchsfrei festlegen.
ODER
(neu) Ein Einheitensystem ist eine Summe von Regeln, das widerspruchsfrei die Maßeinheiten der Größen festlegt, die in Naturwissenschaft und Technik verwendet werden.
Das heute weltweit angewandte Einheitensystem ist das Internationale Einheitensystem, auf französisch Système International d'Unités (SI). Es wurde von der 11. Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) 1960 eingeführt. In der Folge löste das SI eine Reihe verschiedener Einheitensysteme ab, die vor allem in den Naturwissenschaften Verwendung fanden. Damit wurden komplizierte Umrechnungen zwischen verschiedenen Einheiten überflüssig. Im Internationalen Einheitensystem unterscheidet man zwei Klassen von Einheiten: die Basiseinheiten und die abgeleiteten Einheiten.
Im Sinne des Art. 3, Absatz 2, der Richtlinie 80/181/EWG in geltender Fassung, ist „die Verwendung von zusätzlichen Angaben zulässig“, zum Beispiel die Angabe der (nicht legalen) Maßeinheit „Kalorie“ ist als Zusatzangabe neben der Angabe der legalen Maßeinheit „Joule“ auf Lebensmitteln zulässig. Die legale Maßeinheit muss jedoch in Bezug auf die nicht legale Maßeinheit hervorgehoben werden.
Zur Angabe legaler Maßeinheiten sind ausschließlich die Namen, Definitionen und Symbole zu verwenden, die im Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 802/1982 vorgesehen sind. Es folgen die wichtigsten Regeln zur korrekten Schreibweise.
- Die Namen von Maßeinheiten werden immer in Kleinbuchstaben geschrieben, ohne Akzente oder andere grafische Symbole.
Beispiel: ampere nicht Ampère - Die Namen von Maßeinheiten werden immer im Singular (Einzahl) geschrieben.
Beispiel: 3 ampere nicht 3 amperes - Die Symbole der Maßeinheiten werden exakt wie vom DPR 802/82 vorgesehen geschrieben, d.h. der Anfangsbuchstabe des Symbols mit Kleinbuchstaben, außer bei Eigennamen.
Beispiel: m , nicht mt. oder M , für das Meter; K für das Kelvin - Den Symbolen, gerade weil es Symbole und nicht Abkürzungen sind, darf kein Punkt nachfolgen (außer am Ende eines Abschnitts).
Beispiel: t , nicht ton. o T. - Bei Angabe einer Menge wird der Zahlenwert vor und nicht nach der Maßeinheit geschrieben, Zahlenwert und Maßeinheit sind durch ein Leerzeichen getrennt.
Beispiel: 1 kg , nicht kg 1 oder 1kg - Das Produkt zweier oder mehrerer Maßeinheiten wird mit einem Punkt auf halber Höhe oder mit einem schmalen Leerzeichen zwischen den Symbolen geschrieben.
Beispiel: N • m oder N m - Der Quotient zweier Maßeinheiten wird mit einem Schrägstrich zwischen den Symbolen geschrieben oder durch Angabe der beiden Symbole, Letzteres mit dem Exponent -1
Beispiel: J/s oder J s-1 - Das Produkt einer Maßeinheit mit sich selbst, zur n-ten Potenz, wird durch Angabe der Basis (Maßeinheit) und seinem Exponenten geschrieben und nicht mit Abkürzungen.
Beispiel: m2 , nicht mq o Mq für die Fläche, m3 , nicht mc o Mc für das Volumen
Gesetzliche Bestimmungen und weiterführende Links:
- Konsolidierter Text der Richtlinie 80/181/EWG (letzte Änderung 2009)
- Koordinierter Gesetzestext über die legalen Maßeinheiten: Decreto del Presidente della Repubblica numero 802 del 12 agosto 1982
- Preisangabe pro Maßeinheit - Infoblatt über die Schreibweise der Maßeinheiten und des Euro
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