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Taxis und Mietwagen
Heute Vormittag fand in der Handelskammer Bozen ein Treffen statt, bei dem Lösungsvorschläge zum grenzüberschreitenden, gewerblichen Personenverkehr diskutiert wurden. Hintergrund ist die Gesetzeslücke, wonach Taxis und Mietwagen mit Fahrer/innen, die zwischen Italien, Deutschland und Österreich unterwegs sind, keine Personen grenzüberschreitend befördern dürfen.
Überschreitet aktuell ein Fahrzeug mit einer Kapazität von bis zu neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrers die Staatsgrenze, droht den Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen eine Geldstrafe und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Dies liegt daran, dass diese Art der Beförderung derzeit weder auf europäischer Ebene noch durch bi- bzw. trilaterale Abkommen geregelt ist.
Um diese Problematik zu diskutieren und Lösungsvorschläge aufzuzeigen, trafen sich am heutigen Vormittag Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Handelskammern von Tirol, Bozen und Trient, des zuständigen Ministeriums aus Italien sowie des Landes Südtirol.
„Grenzregionen sind Bindeglieder zwischen Ländern und ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten finden vielfach grenzüberschreitend statt. Vor allem in den touristisch bedeutenden Gebieten des Alpenraums ist es wichtig, dass Taxi- und Mietwagenunternehmen eines Landes eine Beförderung in ein anderes Land durchführen können. Die zuständigen Ministerien helfen uns, eine Lösung für diese Problematik zu finden“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Beim Event waren auch Giulia Mesirca und Salvatore Napoli vom italienischen Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr anwesend.
Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit b-solutions organisiert. b-solutions ist eine Initiative der Europäischen Kommission zum Abbau von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Kooperation. Durch die geförderten Projekte soll auf rechtliche und administrative Herausforderungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufmerksam gemacht werden, mit dem Ziel diese zu lösen.