Chamber of Commerce of Bolzano

Rahmenabkommen zwischen Handelskammer und Land beschlossen

Data: 
Wednesday, 16 September 2015
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Der Sonderbetrieb, in dem die im Bereich der Wirtschaftsdienstleistungen tätigen Organisationen, SMG, EOS, TIS und BLS zusammengeführt werden, wird am 1. Jänner 2016 seine Tätigkeit aufnehmen. Nach Monaten intensiver Analysen und Konzeptarbeit wurden die dafür nötigen Schritte und die Besitzverhältnisse nun in einem Rahmenabkommen zwischen den Eigentümern, also Land und Handelskammer, festgelegt.

Im vergangenen Jahr haben das Land und die Handelskammer Bozen beschlossen, die im Bereich der Wirtschaftsdienstleistungen tätigen Organisationen (SMG, EOS, TIS und BLS) zu einer einzigen zusammenzufassen. Damit die Zusammenführung nach Plan verläuft, wurde von der Landesregierung heute ein Rahmenabkommen genehmigt und Landeshauptmann Arno Kompatscher ermächtigt, dieses Abkommen mit der Handelskammer zu unterzeichnen. Deren Präsident und gesetzlicher Vertreter Michl Ebner hat seinerseits gestern vom Kammerrat für selbiges Abkommen grünes Licht erhalten.

Das Abkommen regelt, welche Handlungen innerhalb welches Zeitraums vorgenommen werden müssen. Grob skizziert gehen beim Prozess der Zusammenführung die beiden Unternehmen privatrechtlicher Natur – BLS und TIS – schrittweise in der EOS auf. Im Anschluss werden die beiden Organisationen öffentlichen Rechts, EOS und SMG, zum neuen Sonderbetrieb, in Form eine Konsortialgesellschaft zusammengelegt.

"Diese Zusammenführung von vier Organisationen unterschiedlicher Rechtsformen zu einem Sonderbetrieb mit Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts ist ein hochkomplexer Prozess, der eine Vielzahl an Beschlüssen in den verschiedenen Gremien der vier Gesellschaften und der beiden Eigentümer Land und Handelskammer erforderlich macht", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Notwendigkeit des Rahmenabkommens.

Handelskammerpräsident Michl Ebner zeigt die Vorteile der Zusammenlegung für die heimische Wirtschaft auf: "Die Unterzeichnung des Rahmenabkommens ist ein wichtiger Schritt für die erfolgreiche Zusammenlegung der vier Gesellschaften, welche Synergien mit sich bringt. Es wird auch eine Denk- und Ideenwerkstatt zum Wohle der Südtiroler Unternehmen und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Südtiroler Wirtschaft wird dabei auch ein aktives Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht haben."

Im Abkommen enthalten ist auch das Besitzverhältnis, das gemäß dem Wert der vier Gesellschaften im Verhältnis von 60 Prozent (Land Südtirol) zu 40 Prozent (Handelskammer Bozen) festgelegt wird. Die Satzung des Sonderbetriebes muss einen sechsköpfigen Verwaltungsrat vorsehen, der sich aus Vertretern der Wirtschaft zusammensetzt, wobei vier Verwaltungsräte vom Land und zwei Räte von der Handelskammer ernannt werden. Die Präsidentin oder der Präsident wird hingegen aus den Reihen der Verwaltungsräte mit einstimmigem Beschluss der Eigentümerversammlung ernannt bzw. im Falle von fehlender Einstimmigkeit vom Verwaltungsrat.

Landeshauptmann Kompatscher und Handelskammerpräsident Ebner sind sich einig, dass durch die Zusammenführung eine schlagkräftige Organisation entsteht, die durch eine nachhaltige Stärkung der Südtiroler Wirtschaft maßgeblich zum Wachstum beitragen wird.

Interview Michl Ebner über das Rahmenabkommen zwischen Land und Handelskammer Bozen (Video)

Interview Michl Ebner über das Rahmenabkommen zwischen Land und Handelskammer Bozen (Audio)

Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Schuler bei der heutigen Pressekonferenz - Foto: LPA/Rene Tumler

 

Quelle: LPA