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Verpflichtende Herkunftsbezeichnung
Die Handelskammer Bozen ist gegen die Einführung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe. Diese würde eine erhebliche bürokratische Mehrbelastung für Südtirols Gastronomiebetriebe bedeuten.
Südtirol verfügt über zahlreiche hochwertige lokale Lebensmittelprodukte, die für das gesamte Land wichtig sind und gefördert werden sollten. Die verpflichtende Herkunftsbezeichnung, wie sie der Landesgesetzesentwurf Nr. 122/22 bei Fleisch, Milch und Eiern vorsieht, ist laut Handelskammer Bozen für Südtirols Gastronomiebetriebe in dieser Form jedoch eine zusätzliche Belastung. Da die Umsetzung des Gesetzesentwurfs zu wenig bedacht wurde, können mit diesem die gesteckten Ziele nicht erreicht werden.
„Das Thema ist sehr komplex und wurde nicht zu Ende gedacht. Die Beschaffungswege der Gastronomiebetriebe sind vielfältig und können sich je nach Verfügbarkeit ändern. Jede diesbezügliche Änderung würde zu einem administrativen Mehraufwand führen. Darüber hinaus gibt es auch Produkte, die gar nicht in der Speisekarte stehen, wie zum Beispiel bei einem Vorspeisen- oder Nachspeisenbuffet“, erklärt Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen.
„Solche Gesetzesentwürfe sollten vor dem Beschluss mit den direkt betroffenen Wirtschaftsakteuren abgesprochen werden“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Deshalb haben die Entscheidungsträger der Handelskammer Bozen ein Schreiben an die Fraktionen des Südtiroler Landtags geschickt, in dem sie um dringende Aussprache zu diesem Thema ersuchen.
Zunächst umgesetzt werden sollte die Einführung der Kennzeichnungspflicht in öffentlichen Einrichtungen, darunter vor allem in den Mensen öffentlichen Charakters, Krankenhäusern und Schulen, die ihre Produkte über einen längeren Zeitraum auf der Grundlage von öffentlichen Ausschreibungen von denselben Anbietern beziehen.
Genau dort könnte man laut Handelskammer Bozen ansetzen, um die lokalen Lebensmittelprodukte zu fördern. Außerdem wäre die Umsetzung der Null-Kilometer-Regel wünschenswert, welche die Handelskammer Bozen schon seit über einem Jahrzehnt fordert. Diese sieht vor, dass es bei öffentlichen Ausschreibungen Zusatzpunkte für Lebensmittel gibt, die einen kurzen Transportweg aufweisen.
Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.
Foto von Cindie Hansen auf Unsplash